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Viessmann VITOCAL 350-HT PRO Planungsanleitung Seite 46

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Planungshinweise
Anforderungen an einen Maschinenraum (nach DIN EN 378-3:2020-12)
=
3
a
Seitliche Mindestabstände der Wärmepumpe beachten!
A Abluft
B Zuluft (V
= V
Zuluft
Abluft
C Kältemittelsensor (Nicht auf die Wärmepumpe zu verdrahten!)
D Decke
E Boden
F Wärmepumpe (Hydraulische Anschlüsse an der Rückseite)
G Schaltschrank
H Gehäuselüftung (nicht als Raumlüftung zulässig)
K Bei Kältemittelalarm muss die Wärmepumpe spannungsfrei
geschaltet werden.
L Verbrennungsluftzufuhr für den Öl-/Gas-Heizkessel
M Öl-/Gas-Heizkessel
N In einem Maschinenraum sind keine offenen Flammen zulässig!
Ausnahmen für Schweiß-, Löt- oder ähnliche Arbeiten unter
Überwachung der Kältemittelkonzentration, ausreichender
Belüftung und ständiger Überwachung der Flamme
Betreiberpflichten
■ Der Betreiber muss den Maschinenraum hinsichtlich der Brennbar-
keit beurteilen, den Gefahrenbereich entsprechend den Anforde-
rungen in EN 60079-10-1 klassifizieren und eine Gefährdungsbe-
urteilung durchführen.
■ Die Errichtung des Maschinenraums muss den örtlichen und natio-
nalen Vorschriften entsprechen sowie von den örtlichen Brand-
schutzbehörden abgenommen werden.
■ Der Betreiber muss sicherstellen, dass der Zugang ausschließlich
entsprechend unterwiesenem Personal vorbehalten bleibt.
■ Der Betreiber/Eigentümer/bevollmächtigte Vertreter muss mindes-
tens einmal jährlich das Alarmsystem, die mechanische Lüftung,
die Kältemittelsensoren, die Lüftungsöffnungen auf freien Luft-
durchgang überprüfen! Die Prüfungen müssen in einem Anlagen-
protokoll eingetragen werden!
Aufstellraum
■ Die Mindestraumgröße ist definiert durch die Mindestabstände der
Wärmepumpe (kältemittelunabhängig).
■ Bei Kälteanlagen, deren Füllmenge über dem praktischen Grenz-
wert für den Rauminhalt liegt, muss der Maschinenraum über min-
destens einen Kältemittelsensor verfügen (siehe Abschnitt zu „Käl-
temittelsensor"). Viessmann empfiehlt unabhängig von dem vor-
handen Raumvolumen einen Kältemittelsensor zu installieren.
Viesmann
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(Fortsetzung)
30 °C
)
a
O Notausgang (Tür muss direkt ins Freie oder in einen Notaus-
gangskorridor führen)
P Notbeleuchtung (fest/tragbar)
R Brandschutzwand (min. 1 h feuerbeständig)
S Alternativ: Alarm-Weiterleitung an eine befugte Stelle
T Warnblinklicht und Sirene (akustisches und visuelles Alarmsys-
tem)
U Manueller Schalter: Einschalten der Lüftung mit 4-maligem Luft-
austausch bei Betreten des Maschinenraumes
V Brandschutztür (min 1 h feuerbeständig) mit Hinweisschild:
„Maschinenraum - Zutritt für Unbefugte verboten"
W NOT-HALT-Schalter
X Steuerung der Raumlüftung und des Alarmsystems außerhalb
des Raumes (redundant zu Y)
Y Steuerung der Raumlüftung und des Alarmsystems innerhalb
des Raumes (redundant zu X)
■ Heiße Oberflächen dürfen keine Temperatur überschreiten, die bei
80 % der Selbstentzündungstemperatur (in °C) oder 100 K unter
der Selbstentzündungstemperatur des Kältemittels liegt. Der grö-
ßere Wert ist anzunehmen.
Für R1234ze gilt eine maximale Oberflächentemperatur von
294 °C.
■ In einem Maschinenraum sind keine offenen Flammen zulässig!
(Ausnahmen gelten für Schweiß-, Löt- oder ähnliche Arbeiten
unter Überwachung der Kältemittelkonzentration, ausreichender
Belüftung und ständiger Überwachung der Flamme.)
Türen, Wände und Öffnungen
■ Maschinenräume müssen nach außen zu öffnende Türen in aus-
reichender Anzahl aufweisen, um sicherzustellen, dass sich Per-
sonen im Notfall aus dem Raum retten können. (Siehe V in Abb.)
■ Die Türen müssen dicht und selbstschließend sein und von innen
geöffnet werden können (Anti-Panik-System).
■ Die Türen sowie die Wände müssen eine Feuerbeständigkeit von
mindestens 1 h aufweisen. (Siehe R, V in Abb.)
■ An den Türen müssen Warnhinweise angebracht werden, die
darauf hinweisen, dass für Unbefugte das Betreten verboten ist,
und dass Rauchen, offene Flammen oder Feuer verboten sind!
VITOCAL

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