Notwendige Sparren-/Pfettenabmessungen
Gemäß EN 1995-1-1 sind folgende Mindestabmessungen der Sparren bzw. Pfetten einzuhalten.
Abbildung 1078: Mindestrandabstände und erforderliche Holzbauteilabmessungen
Die Sparren-/Pfettenhöhe sollte mindestens 100 mm betragen.
Der Abstand der eingeschraubten Tellerkopfschraube zur Sparren-/Pfettenaußenkante muss mindestens
dem dreifachen Tellerkopfschraubendurchmesser betragen. Stockschrauben sind bei Sparren mittig und bei
Pfetten außermittig zu montieren.
Abbildung 109: Definition Randabstände Sparren
Abbildung 108: Definition Randabstände Pfetten
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Version 16.01, Stand: 21.09.2016