Entsorgung
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Der Betreiber des Gerätes muss die bei der Messung anfallenden Abfallstoffe (Pro-
benmaterialien) entsprechend den gesetzlichen und örtlichen Vorschriften fachge-
recht entsorgen.
Das Gerät mit seinen elektronischen Komponenten ist nach Ablauf der Lebensdauer
nach den geltenden Bestimmungen als Elektronikschrott zu entsorgen.
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