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Sicherheitshinweise; Sicherheitsbestimmungen Und -Maßnahmen; Wesentliche Gefahren Beim Schweißen - REHM MEGA.PULS FOCUS 230 Betriebsanleitung

Mig/mag impuls-schweißanlagen
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11 Sicherheitshinweise

Das Arbeiten und die Wartung an elektrischen Schweißgeräten bzw. –anlagen ist immer mit
möglichen Gefahren verbunden.
Personen, die mit derartigen Schweißgeräten und Schweißanlagen nicht vertraut sind, können
sich selbst oder anderen Schaden zufügen. Aus diesen Gründen muss das Bedienungspersonal
auf die folgenden potentiellen Gefahren und die zur Vermeidung von möglichen Schäden
erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen werden.
Sicherheitsbestimmungen und –maßnahmen
11.1
Die wesentlichsten Bestimmungen für den Umgang mit Schweißgeräten und Schweißanlagen
sind in den Unfallverhütungsvorschriften BGV A3, TRBS 2131 und BGR 500 Kap. 2.26 festge-
legt.
Diese Vorschriften können bezogen werden über Carl-Heymanns-Verlag, Luxemburger
Straße 449, 50939 Köln.
Über die zuständige Berufsgenossenschaft können zudem ergänzend
„Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaft"
angefordert werden.
Der Deutsche Verlag für Schweißtechnik (Aachener Straße 172 in 40223 Düsseldorf, www.dvs-
verlag.de) bietet ebenfalls nützliche Informationen mit den Fachbüchern:
- „Arbeitsschutz beim Schweißen"
- „Die schweißtechnische Praxis / Band 14: 111 Arbeitsregeln für das Schutzgas-Schweißen"
Der Fachverlag WEKA (Morellstr. 53, 86159 Augsburg) bietet ebenfalls ein nützliches Handbuch
an:
- Praxishandbuch „Schweißaufsicht-Arbeitssicherheit und Unfallverhütung"
11.2
Wesentliche Gefahren beim Schweißen
1.) Brand und Explosion
Durch Lichtbogen, Funkenflug, glühende Schlacke, Sekundärflamme oder Wärmestrahlung
können Stoffe entzündet werden.
Entfernen Sie deshalb alle brennbaren Stoffe aus dem Schweißbereich und stellen Sie vorbeu-
gend Feuerlöscher bereit.
Explosionsgefahr besteht insbesondere durch Undichtheit von Leitungen und Behälter sowie
durch
explosive Stoffe selbst.
Falls eine Verhinderung der Explosionsgefahr nicht möglich ist, ist das Schweißen verboten !
2.) Schadstoffe
Gase, Dämpfe, Rauch und Staub können vom Körper durch Einatmen, Schlucken oder über die
Haut aufgenommen werden.
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