Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Allgemeine Sicherheitshinweise - REHM Synergic.Pro 251 Kurzanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

1

Allgemeine Sicherheitshinweise

Die Anlage wurde nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entwickelt und konstruiert.
Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter
bzw. Beeinträchtigungen an der Anlage oder anderen Sachwerten entstehen. Lesen Sie daher die
Original-Betriebsanleitung vollständig und gründlich durch, bevor Sie die Anlage in Betrieb nehmen.
• Sicherheits- und Warnhinweise dienen dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung. Sie müssen
beachtet werden. Nicht nur die hier aufgeführten allgemeinen Sicherheitshinweise sind zu beach-
ten, sondern auch die Sicherheits- und Warnhinweise in der Original-Betriebsanleitung.
• Neben den Hinweisen in dieser Kurzanleitung müssen die allgemeingültigen Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften (in Deutschland u.a. UVV BGV A3, TRBS 2131 sowie BGR 500
Kapitel 2.26 (früher VGB 15): „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" und dort
speziell die Festlegungen für das Lichtbogenschweißen und -schneiden oder die entsprechen-
den nationalen Vorschriften) berücksichtigt werden.
• Beachten Sie auch die Sicherheitshinweisschilder in der Werkhalle des Betreibers.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise sowie das Typenschild auf / an der Anlage sind in
lesbarem Zustand zu halten und zu beachten.
• Es dürfen grundsätzlich keine Sicherheitseinrichtungen demontiert oder außer Betrieb gesetzt
werden, da dadurch Gefährdungen drohen und der bestimmungsgemäße Gebrauch der Anlage
nicht mehr gewährleistet ist. Demontage von Sicherheitseinrichtungen beim Rüsten, Reparieren
und Warten ist besonders beschrieben. Unmittelbar nach Abschluss dieser Arbeiten hat die
Remontage der Sicherheitseinrichtungen zu erfolgen.
• Veränderungen an der Anlage, der An- oder Einbau zusätzlicher Einrichtungen sowie Außer-
betriebssetzung von Sicherheitsvorrichtungen sind nicht zulässig. Dadurch erlischt der Gewähr-
und Haftungsanspruch.
• Bei Anwendung von Fremdmitteln (z.B. Lösungsmittel zum Reinigen) hat der Betreiber der
Anlage die Sicherheit der Anlage bei deren Verwendung zu gewährleisten.
• REHM-Schweißanlagen sind, ausgenommen wenn dies ausdrücklich von REHM schriftlich
erklärt wird, nur für den Verkauf an kommerzielle / industrielle Anwender und nur für die
Benutzung durch diese bestimmt.
Die Mig/Mag Schutzgas-Schweißanlagen sind gemäß EN 60974-1 Lichtbogenschweißeinrichtungen
– Schweißstromquellen für Überspannungskategorie III und Verschmutzungsgrad 3 und gemäß EN
60974-10 Lichtbogenschweißeinrichtungen – elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) für Gruppe 2
Klasse A ausgelegt und eignet sich für den Einsatz in allen Bereichen, außer Wohnbereiche, die
direkt an ein öffentliches Niederspannungsversorgungssystem angeschlossen sind. Es kann sowohl
durch leitungsgebundene als auch abgestrahlte Störung möglicherweise schwierig sein, in diesen
Bereichen elektromagnetische Verträglichkeit zu gewährleisten. Hierzu sind die Beachtung
geeigneter Maßnahmen zum Erfüllen der Anforderungen (Filter für Netzanschluss, Abschirmungen
wie z.B. Verwendung geschirmter Leitungen, möglichst kurze Schweißleitungen, Erdung des
Werkstücks, Potenzialausgleich) sowie die Bewertung der Umgebung (wie z.B. Computer,
Steuereinrichtungen, Ton- und Fernsehrundfunksender, benachbarte Personen, z.B. beim Gebrauch
von Herzschrittmacher) erforderlich. Die Verantwortung für Störungen liegt beim Anwender. Weitere
Hinweise und Empfehlungen siehe u.a. DIN EN60974-10:2008-09, Anhang A.
Qualifikation des Bedienpersonals
REHM-Schweißanlagen dürfen nur von Personen, die in der Anwendung und Wartung von Schweiß-
anlagen ausgebildet und geschult sind, betrieben und gewartet werden.

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis