Herunterladen Diese Seite drucken

Stoll CMS 530 642 Betriebsanleitung Seite 4

Werbung

dafür, dass ein festgestellter Fehler seine Ursache in der lizensierten Software hat.
(3)
Erweist sich die lizensierte Software im Sinne von Abs. (2) als nicht brauchbar oder fehlerhaft, erfolgt die
Gewährleistung durch Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Software. Erweist sich auch die
ersatzweise gelieferte Software als nicht brauchbar oder fehlerhaft und gelingt es dem Lizenzgeber nicht,
innerhalb angemessener Frist die Brauchbarkeit herzustellen bzw. den Fehler zu beheben, kann der
Lizenznehmer nach seiner Wahl Minderung der Lizenzgebühr oder Rückerstattung der Lizenzgebühr gegen
Rückgabe der lizensierten Software verlangen.
(4)
Eine weitergehende Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Daten oder die lizensierte Software den
Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers entsprechen, wird ausgeschlossen.
(5)
Die Gewährleistungszeit beträgt zwölf Monate, beginnend mit Auslieferung der lizensierten Software an den
Lizenznehmer.
§ 5
Haftungsbeschränkungen
(1)
Der Lizenzgeber haftet für Schäden, die durch eine von ihm zu vertretende schuldhafte Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht
wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Lizenzgeber
aufgrund der ihm bei Vertragsschluss bekannten Umstände rechnen musste. In jedem Fall ist die Haftung auf
das Zweifache der vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzgebühr beschränkt.
(2)
Im Falle von Virenbefall obliegt dem Lizenznehmer die Beweislast dafür, dass die lizensierte Software mit dem
Virus befallen war.
(3)
Der Lizenzgeber haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden
und Folgeschäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen, die aus der
Verletzung von Schutzrechten Dritter resultieren.
(4)
Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Lizenzgeber nur im Rahmen des Abs. (1) und nur, wenn der
Lizenznehmer diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung in anwendungsadäquaten
Intervallen in maschinenlesbarer Form gespeichert hat und diese mit vertretbarem Aufwand reproduziert
werden können.
(5)
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die nachweislich auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit seitens des Lizenzgebers oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, sowie für
eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
§ 6
Schlussbestimmungen
(1)
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
(2)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
(3)
Diese Bedingungen und die Rechtsbeziehungen zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer
unterliegen deutschem Recht.
(4)
Erfüllungsort und Gerichtstand im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist D-Reutlingen.
Installation der Programme
Die genauen Installationshinweise für die Software finden Sie in der Bedienungsanleitung.
Softwarelizenz für Windows XP
Die Lizenznummer befindet sich am linken oder rechten Steuerschrank.
Fig. 1
Softwarelizenz für Windows XP am linken Steuerschrank

Werbung

loading