Wartung und Pflege
6.3
Reparaturen
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
•
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
•
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen
Sachverständigen durchgeführt werden.
6.4
Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen
•
Sachkundigen geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden (→ DGUV Regel 100-500).
•
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
•
Die Durchführung der Sachkundigenprüfung kann auch durch den Hersteller Probst GmbH
erfolgen. Kontaktieren Sie uns unter:
Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die Prüfplakette
•
„Sachkundigenprüfung/ Expert inspection" gut sichtbar anzubringen (Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-
Aufkleber mit Jahreszahl).
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
51700004
service@probst-handling.de
Datum
Sachkundiger
17 / 18
Firma
DE