Sicherheit
2.7
Sicherheit im Betrieb
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Das Gerät darf nicht in geschlossenen Räumen betrieben werden (Vergiftungsgefahr durch
Abgase).
Das Betanken des Gerätes darf nur erfolgen, wenn der Motor soweit abgekühlt ist, dass keine
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Brand und Explosionsgefahr besteht.
Wartungsarbeiten dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen, d.h. der Rotationsarm darf sich nicht
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mehr Bewegen (nach dem Ausschalten mindestens eine Minute warten!) und die Auspuffanlage
muss soweit abgekühlt sein, dass keine Verbrennungsgefahr besteht.
Abgenutzte Bürsten müssen ausgetauscht werden.
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2.8
Funktions- und Sichtprüfung
2.8.1
Mechanik
Das Gerät muss vor jedem Arbeitseinsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
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Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
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Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten
Mängelbeseitigung wieder eingesetzt werden.
Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes,
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muss sofort jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
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Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
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Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.
2.8.2
Eigenmächtige Umbauten
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten
Zusatzvorrichtungen gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!
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