2.3
Organisatorische Maßnahmen
2.4
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
Fehlerhafte Sicherheitseinrichtungen
2.5
Informelle Sicherheitsmaßnahmen
AD03 BAH0008-4 06.09
Der Betreiber muss die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstun-
gen bereitstellen, wie z.B.:
•
Schutzbrille
•
Sicherheitsschuhe
•
Schutzanzug
•
Hautschutzmittel, etc..
Die Betriebsanleitung
•
immer am Einsatzort der Maschine aufbewahren!
•
muss jederzeit für Bediener und Wartungspersonal frei zugäng-
lich sein!
Überprüfen Sie regelmäßig alle vorhandenen Sicherheitseinrichtun-
gen!
Vor jeder Inbetriebnahme der Maschine müssen alle Sicherheits- und
Schutzeinrichtungen sachgerecht angebracht und funktionsfähig sein.
Alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen regelmäßig prüfen.
Fehlerhafte oder demontierte Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
können zu gefährlichen Situationen führen.
Berücksichtigen Sie neben allen Sicherheitshinweisen in dieser
Betriebsanleitung die allgemeingültigen, nationalen Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz.
Beachten Sie beim Verkehr auf öffentlichen Straßen und Wegen die
gesetzlichen Straßenverkehrsvorschriften.
Allgemeine Sicherheitshinweise
13