2.3
Organisatorische Maßnahmen
2.4
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
Fehlerhafte Sicherheitseinrichtungen
2.5
Informelle Sicherheitsmaßnahmen
Primera BAG0175.4 08.21
Der Betreiber muss die erforderlichen persönlichen
Schutzausrüstungen nach Angaben des Herstellers des zu
verarbeitenden Pflanzenschutzmittel bereitstellen, wie z.B.:
chemikalienfeste Handschuhe,
einen chemikalienfesten Overall,
wasserfestes Schuhwerk,
einen Gesichtsschutz,
einen Atemschutz,
Schutzbrille,
Hautschutzmittel, etc..
Die Betriebsanleitung
immer am Einsatzort der Maschine aufbewahren!
muss jederzeit für Bediener und Wartungspersonal frei
zugänglich sein!
Überprüfen Sie regelmäßig alle vorhandenen
Sicherheitseinrichtungen!
Vor jeder Inbetriebnahme der Maschine müssen alle Sicherheits- und
Schutzeinrichtungen sachgerecht angebracht und funktionsfähig sein.
Alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen regelmäßig prüfen.
Fehlerhafte oder demontierte Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
können zu gefährlichen Situationen führen.
Berücksichtigen Sie neben allen Sicherheitshinweisen in dieser
Betriebsanleitung die allgemeingültigen, nationalen Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz.
Beachten Sie beim Verkehr auf öffentlichen Straßen und Wegen die
gesetzlichen Straßenverkehrsvorschriften.
Allgemeine Sicherheitshinweise
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