11. Garantie
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WEINMANN garantiert für einen Zeitraum von zwei
Jahren ab Kaufdatum, dass das Produkt bei bestim-
mungsgemäßem Gebrauch frei von Mängeln ist. Bei
Produkten, die laut Kennzeichnung einen kürzeren Halt-
barkeitszeitraum als zwei Jahre haben, endet die
Garantie mit Ablauf des auf der Verpackung oder
Gebrauchsanweisung angegebenen Verfallsdatums.
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Voraussetzung für die Ansprüche aus der Garantie ist
die Vorlage eines Kaufbelegs, aus dem sich Verkäufer
und Kaufdatum ergeben.
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Wir gewähren keine Garantie bei:
–
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung
–
Bedienungsfehler
–
unsachgemäßem Gebrauch oder Behandlung
–
Fremdeingriff durch nicht autorisierte Personen in
das Gerät zu Reparaturzwecken
–
höherer Gewalt, wie z.B. Blitzschlag usw.
–
Transportschaden aufgrund unsachgemäßer
Verpackung bei Rücksendungen
–
nicht durchgeführter Wartung
–
Betriebsbedingter Abnutzung und üblichem
Verschleiß.
Dazu zählen beispielhaft folgende Komponenten:
– Filter
– Batterien und Akkus
– Artikel für den Einmalgebrauch usw.
–
Nichtverwendung von Originalersatzteilen.
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WEINMANN haftet nicht für Mangelfolgeschäden, sofern
sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen
oder bei leicht fahrlässiger Verletzung von Leib oder Leben.
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WEINMANN behält sich das Recht vor, nach seiner
Wahl den Mangel zu beseitigen, eine mangelfreie Sa-
che zu liefern oder den Kaufpreis angemessen herabzu-
setzen.
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Bei Ablehnung eines Garantieanspruches übernehmen
wir nicht die Kosten für den Hin- und Rücktransport.
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Garantie