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Erledigte Nachprüfungen - Sehr Wichtig - U-Turn ETERNITY XS Betriebshandbuch

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erledigte nachprüfungen – sehr Wichtig!
Bevor Sie eigenhändige Prüfungen und/oder Reparaturen an ihrem Gleitsegel vornehmen,
bitten wir Sie die nachfolgenden Seiten aufmerksam zu lesen. Sie informieren sich damit über
Voraussetzungen und Bedingungen einer eigenhändigen 2-Jahresprüfung.
– Nach neuer DHV Regelung kann der Kunde (GS-Besitzer) mit Hilfe der Nachprüfanweisung
und aller nötigen Gerätschaften und Unterlagen in eigener Verantwortung die 2-Jahres-
überprüfung des Gleitsegels eigenhändig durchführen. Dazu muss der GS nicht zum
Hersteller eingeschickt werden.
– Die 2-Jahresprüfung darf nur vom GS Besitzer persönlich, falls er die Voraussetzungen
erfüllt, oder von Hersteller und dessen autorisierten Prüfstellen durchgeführt werden.
Fragen sie deswegen beim Hersteller nach autorisierten Prüfstellen an.
– Der Besitzer des Schirmes muss sich der Verantwortung bewusst sein, die er mit einer
eigehändig ausgeführten 2-Jahresüberprüfung des Schirmes übernimmt. Die eigenhändige
2-Jahresprüfung ist nur rechtlich wirksam, wenn diese nach der Prüfung mit Datum,
Namensbeschriftung (in Druckbuchstaben) und Unterschrift auf oder neben der
Gütesiegelplakette bestätigt wird.
– Rettungsgeräte Packungsintervall gem. DHV: Alle 4 Monate eine Neupackung erforderlich.
Zulässige Betriebszeit: 8 Jahre, danach bis 12 Jahre bei jährlicher Nachprüfung
– Über versicherungsrechtliche Auswirkungen ihrer eigenhändigen 2-Jahresüberprüfung
sollten Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Versicherer informieren.
– Eine Nachprüfung ist nur gültig, wenn das Nachprüfprotokoll komplett ausgefüllt wird.
Informieren Sie sich auch über mögliche Änderungen der Nachprüfanweisungen beim
Hersteller vor dem Check.
– Wichtig: Falls die nötigen Aufwendungen für die Instandhaltungsprüfung nicht geleistet
werden können (s. nötigte Gerätschaften und Unterlagen), sollte der Schirm zum Hersteller
eingeschickt werden.
– Für Gleitschirme, Gurtzeuge und Rettungsgeräte, die nicht von U-Turn autorisiertem
Personal überprüft, gecheckt, kontrolliert, repariert, gepackt, neu oder umgepackt,
eingeflogen und/oder sonstige Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden,
erlischt jegliche Gewährleistung und Garantie!
– Alle Instandhaltungsarbeiten müssen gemäß den Wartungsangaben der Betriebsanleitung
und den speziellen Instandhaltungsanweisungen des Herstellers und den Publikationen des
IHB durchgeführt werden.
– Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen während der Durchführung der Instandhaltungs-
arbeiten ist der technische Leiter zu verständigen, der über die weitere Vorgangsweise zu
entscheiden hat.
– Beim Austausch von Bauteilen oder Baugruppen dürfen nur Originalmaterialien bzw.
Originalersatzteile verwendet werden!

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