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Stocker KombiLine F90 Montageanleitung Seite 37

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Sicherheitsabstände von brennbaren Gebäudeteilen zu Reinigungsöffnungen (Auszug aus DIN EN
18160):
Dieser Hinweis gilt für alle Reinigungsöffnungen oben und unten in allen Bauvarianten für den Festbrennstoffbetrieb.
Es sind die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen gemäß ÖNORM EN 18160 unbedingt einzuhalten. Siehe Skizze für die Ausführung.
Bauteile aus brennbaren Baustoffen, sowie Einbaumöbel müssen mindestens 40 cm von den Reinigungsöffnungen entfernt sein.
Wenn ein Schutz gegen Wärmestrahlung vorhanden ist, genügt ein Abstand von 20 cm.
Fußböden aus brennbaren Baustoffen unter Reinigungsöffnungen sind durch nichtbrennbare Baustoffe zu schützen, die nach vorne
mindestens 50 cm und seitlich mind. je 20 cm über die Öffnungen vorspringen.
Besondere Einbauvarianten:
Sonderschachtverbinder:
Bei Sonderschachtgrößen (werden auf Anfrage bei Stocker
im Werk angefertigt) können die Standardverbinder nicht
verwendet werden.
Die 2 Universalverbinder werden hier diagonal in 2 Ecken
auf halber Höhe in das untere Schachtelement
eingeschraubt.
Die Zentrierung des nächsten Sonderschachtelmentes
erfolgt dann bei den überstehenden Ecken dieser Verbinder
und es wird ein Verrutschen beim zusammenkleben
verhindert.
Werksgedämmtes Schachtelement
Die Dämmung ist hier bereist allseitig im Schachtelement
eingelegt.
Vorteil: ein Dämmen der EW06 Rohre ist nicht notwendig
und erleichtert die Montage.
Eine Entlüftung ist nach wie vor über den Ringspalt und den
Ecken möglich.
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