Installations-Hinweise
3.6 - ALLGEMEINE INSTALLATIONS-
EMPFEHLUNGEN
Hydraulische Installationsvorschläge sowie
Installationsempfehlungen mit anderen
Wärmeerzeugern sind aus dieser Betriebs-
anweisung zu entnehmen.
Diese Installationsvorschläge, mit Ausnahme
der Montage unserer Rücklauf-Temperatur-
regelung, ersetzen nicht die detailierte
Planung der Heizungsanlage nach den
bauseitigen Gegebenheiten und der
Anwendung der Regeln der Heizungstechnik.
Alle Darstellungen sind im Heizungs- und Brauchwasser-
seitigen Bereich teilweise ohne detailierte Sicherheitsein-
richtungen dargestellt und daher ohne Gewähr.
Für Fehlfunktionen, die aus der Installation von nicht von
UNICAL gelieferten Materialien entstammen, sowie auch für
hydraulische Fehlfunktionen, die sich aus den individuellen,
bauseitigen Verhältnissen ergeben, übernehmen wir keine
Gewährleitung.
3.7 - THERMISCHE ABLAUFSICHERUNG (TAS)
Zur gesicherten Verhinderung jeglicher
Heizwasser- Übertemperatur muss auf der
Kesselrückseite an das im oberen Bereich
des Kessels fest eingebaute Übertemperatur-
Entlastungsregister eine thermische Ablauf-
sicherung (optional) eingebaut werden.
Thermoventil (1) druckseitig, siehe Darstellung fig.10 an
den Gewindestutzen des links befindlichen Wärmetauscher-
Rohr aufdichten und eine Abflussverbindung zum Wasser-
ablauf (über Trichter) herstellen.
ACHTUNG:
Der Anschluss der thermischen Ablaufsicherung (1) erfolgt
grundsätzlich am Ausgang des Entlastungswärmetauscher.
Ein umgekehrter Anschluss kann zur Korrosion oder
Verkalkung führen.
Der Kaltwasser-Anschluss an das Wassernetz erfolgt mit
mindestens 2 bar Anschlussdruck, (ggf. Schmutzfänger
einsetzen).
Den Temperaturfühler der thermischen Ablaufsicherung in
das vorab eingedichtete Tauchrohr (2) einbringen und sichern.
Zur Funktionsbereitschaft des Thermoventils ist der Mindest-
wasserdruck ständig einzuhalten.
Die thermische Ablaufsicherung öffnet gesteuert von der Kessel-
Vorlauftemperatur bei ca. 95 °C.
Die thermische Ablaufsicherung ersetzt nicht das nach
DIN 1988 und DIN 4751 bzw. Merkblatt A3 vorgeschriebene
Sicherheitsventil.
14
Bei der Installation unserer Holz-Vergaserheizkessel
über 15 kW Nennwärmeleistung müssen die Festle-
gungen in § 6 in der Verordnung über Kleinfeueruns-
anlagen (1.BlmSchV) hinsichtlich der Installation eines
Puffer-Wärmespeichers berücksichtigt werden.
Bei handbeschickten Festbrennstoff-Kesseln wie der
AIREX 2S ist die Nennwärmeleistung in der Regel größer
als die Heizlast. Entsprechend vergrössert sich im Anwen-
dungsfall der minimale Puffer-Wärmespeicherinhalt gemäß
nachstehender Formel.
Das minimale Puffer-Wärmespeicher- Volumen kann nach
der CEN - Norm 7 bzw. EN 303-5 ermittelt werden:
Entsprechend der Formel ist dieses vorgenannte minimale
Speichervolumen zu erhöhen:
Vsp = 15 • Q
• T
(1-0,3 • Q
N
B
Hierin bedeutet:
Vsp
Pufferspeicherinhalt
Q
Nennwärmeleistung
N
T
Abbrandperiode
B
Q
Heizlast (max. Wärme-
H
leistungsbedarf des
Gebäudes)
Q
Kleinste Wärmeleistung
min.
2
ZUR BEACHTUNG!
Der Anschluß der thermischen Ablaufsicherung erfolgt
grundsätzlich am Ausgang des Entlastungsregisters.
Ein umgekehrter Anschluß kann zur Korrosion oder
Verkalkung führen.
Der Sicherheitswärmetauscher zur Vermeidung von Kessel-
wasser-Übertemperatur darf nicht zur Warmwasser-
bereitung verwendet werden.
Diese Sicherheitseinrichtung in Verbindung mit einer thermischen
Ablaufsicherung dient ausschließlich zum Schutz des Kessels
gegen Überhitzung.
/ Q
.)
H
min
ltr.
kW
h
kW
kW
KALTWASSER
EINLAUS
1
AUSLAUF
fig. 10