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Anhang; Urheberrecht; Außer Betrieb Nehmen; Entsorgung Der Neugeräte-Verpackung - Craftweld CRAFT-MIG.PRO 251-4 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Anhang

16.1 Urheberrecht

Die Inhalte dieser Anleitung sind urheberrechtlich geschützt und alleiniges Eigentum der Firma Stürmer Maschinen GmbH.
Ihre Verwendung ist im Rahmen der Nutzung des Schweißgeräts zulässig.
Eine darüber hinausgehende Verwendung ist ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers nicht gestattet.
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokuments, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind verboten, soweit nicht
ausdrücklich gestattet.
Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Wir melden zum Schutz unserer Produkte Marken-, Patent-und Designrechte an, sofern dies im Einzelfall möglich ist.
Wir widersetzen uns mit Nachdruck jeder Verletzung unseres geistigen Eigentums.
Technische Änderungen jederzeit vorbehalten.
16.2 Lagerung
ACHTUNG!
Bei falscher und unsachgemäßer Lagerung können elektrische und
mechanische Komponenten beschädigt und zerstört werden.
Lagern Sie die verpackten oder bereits ausgepackten Teile nur unter den
vorgesehenen Umgebungsbedingungen.
Fragen Sie bei Ihrem Fachhändler an, falls das Gerät und Zubehörteile länger als drei Monate und unter
anderen als den vorgeschriebenen Umgebungsbedingungen gelagert werden müssen.
16.3 Entsorgungshinweis / Wiederverwertungsmöglichkeiten:
Entsorgen Sie ihr Schweißgerät bitte umweltfreundlich, indem Sie Abfälle nicht in die Umwelt sondern
fachgerecht entsorgen.
Bitte werfen Sie die Verpackung und später das ausgediente Schweißgerät nicht einfach weg, sondern
entsorgen Sie beides gemäß der von Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder vom zuständigen Entsorgungs-
unternehmen aufgestellten Richtlinien.
16.3.1 Außer Betrieb nehmen
VORSICHT!
Ausgediente Geräte sind sofort fachgerecht außer Betrieb zu nehmen, um einen späteren
Missbrauch und die Gefährdung der Umwelt oder von Personen zu vermeiden.
Entnehmen Sie, sofern vorhanden, Batterien und Akkus.
Demontieren Sie das Gerät gegebenenfalls in handhabbare und verwertbare Baugruppen und Bestandteile.
Führen Sie die Gerätekomponenten den dafür vorgesehenen Entsorgungswegen zu.
16.3.2 Entsorgung der Neugeräte-Verpackung
Alle verwendeten Verpackungsmaterialien und Packhilfsmittel des Gerätes sind recyclingfähig und müssen
grundsätzlich der stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden.
Das Verpackungsholz kann einer Entsorgung oder Wiederverwertung zugeführt werden.
Verpackungsbestandteile aus Karton können zerkleinert zur Altpapiersammlung gegeben werden.
Die Folien sind aus Polyethylen (PE) oder die Polsterteile aus Polystyrol (PS). Diese Stoffe können nach
Aufarbeitung wiederverwendet werden, wenn Sie an eine Wertstoffsammelstelle oder an das für Sie zuständige
Entsorgungsunternehmen weitergegeben werden.
Geben Sie das Verpackungsmaterial nur sortenrein weiter, damit es direkt der Wiederverwendung zugeführt
werden kann.
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CRAFT-MIG.PRO | Version 1.02

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