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Sicherheit; Allgemeine Sicherheitshinweise - BROTJE BGB 50 i Installationshandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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1 Sicherheit

1
Sicherheit
1.1

Allgemeine Sicherheitshinweise

6
BGB 50 – 110 i
Gefahr!
Wenn Sie Gas riechen:
1. Keine offene Flamme verwenden, nicht rauchen, keine
elektrischen Kontakte oder Schalter (Türklingel, Licht, Motor,
Aufzug usw.) betätigen.
2. Die Gaszufuhr schließen.
3. Die Fenster öffnen.
4. Mögliche Lecks suchen und sofort abdichten.
5. Wenn das Gasleck vor dem Gaszähler liegt, das
Gasversorgungsunternehmen benachrichtigen.
Gefahr!
Lebensgefahr!
Beachten Sie die am Gas-Brennwertgerät angebrachten
Warnhinweise. Unsachgemäße Bedienung des Gas-
Brennwertgerätes kann zu erheblichen Schäden führen.
Warnung!
Am Transport beteiligte Personen haben Schutzhandschuhe und
Sicherheitsschuhe zu tragen!
Gefahr!
Die Erstinbetriebnahme darf nur von einem zugelassenen
Heizungsfachmann durchgeführt werden! Der Heizungsfachmann
prüft die Dichtheit der Leitungen, die ordnungsgemäße Funktion
aller Regel-, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen und misst die
Verbrennungswerte. Bei unsachgemäßer Ausführung besteht die
Gefahr von erheblichen Personen-, Umwelt- und Sachschäden!
Wichtig:
Alle Elektroarbeiten dürfen ausschließlich durch Elektrofachkräfte
bzw. Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten durchgeführt
werden.
Gefahr!
Vergiftungsgefahr!
Verwenden Sie Wasser aus der Heizungsanlage niemals als
Trinkwasser! Es ist durch Ablagerungen verunreinigt.
Gefahr!
Vergiftungsgefahr!
Verwenden Sie Kondenswasser niemals als Trinkwasser!
Kondenswasser ist nicht zum Verzehr für Mensch und Tier
geeignet!
Vermeiden Sie den Hautkontakt mit Kondenswasser.
Bei Wartungsarbeiten ist geeignete Schutzkleidung zu tragen.
Vorsicht!
Gefahr des Einfrierens!
Bei Gefahr des Einfrierens die Heizungsanlage nicht abschalten,
sondern mit geöffneten Heizkörperventilen mindestens im
Schutzbetrieb weiter betreiben. Nur wenn bei Frost nicht geheizt
werden kann, Heizungsanlage abschalten und Kessel,
Trinkwasserspeicher und Heizkörper entleeren.
7703198 - 05 - 16072021

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Fehlerbehebung

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Diese Anleitung auch für:

Bgb 70 iBgb 90 iBgb 110 i

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