4 - ABMESSUNGEN, FREIRÄUME, MINDESTINSTALLATIONSABSTÄNDE
4.5 - Abstände bei Installation mehrerer Flüssigkeitskühler
Bei Anlagen mit mehreren Flüssigkeitskühlern (maximal vier Geräte), sollte der seitliche Abstand zwischen den Geräten
von 1000 auf 2000 mm erhöht werden.
Die Höhe der festen Fläche darf 2 m nicht überschreiten.
HINWEIS: Wenden Sie sich an den Hersteller, wenn die Wände über 2 m hoch sind.
Feste Wand
Feste Wand
1000
1000
1000
4.6 - Lage der entzündungsgefährdeten Zonen
Auf der Seite des
Schaltkastens
60 cm
Das komplette Gerät, einschließlich aller Optionen und Zubehörteile, die vom Hersteller geliefert werden, wurde für die Verwendung
mit einem A2L-Kühlmittel qualifiziert.
Zu diesem Zweck hat der Hersteller gemäß EN 378-2 §6.2.14 und unter Anwendung von EN 60079- 10-1 eine entzündungsgefährdete
Zone definiert, im der keine Zündquellen vorhanden sein dürfen.
Der Hersteller hat das Gerät dann so konstruiert, dass es innerhalb der entzündungsgefährdeten Zone im Inneren der Maschine
keine inneren Zündquellen gibt, wenn die Einheit bestimmungsgemäß eingesetzt wird.
Somit besteht das einzige Restrisiko darin, dass eine Zündquelle vom Benutzer in die entzündungsgefährdete Zone gebracht wird.
Aus diesem Grund hat der Hersteller beschlossen, den die entzündungsgefährdete Zone um das Gerät herum darzustellen (siehe
Abbildung oben), in die der Benutzer keine Zündquellen einbringen darf. Diese Angabe dient nur als Hilfe, die Grenzen der
entzündungsgefährdeten Zone zu erkennen.
Das Gerät selbst stellt jedoch durch die Verwendung des Kältemittels A2L keine Explosionsgefahr dar.
Hinweis (Die folgenden Informationen des Herstellers haben ausschließlich hinweisenden Charakter. Die Umsetzung der folgenden
Richtlinien liegt ausschließlich in der Verantwortung des Nutzers):
Gemäß den Richtlinien 2009/104/EG und 1999/92/EG können diese Bereiche vom Nutzer auf der Grundlage seiner eigenen
Risikoanalyse, für die er allein verantwortlich ist, als ATEX-Zone eingestuft werden. Gemäß der Definition in Anhang I der Richtlinie
1999/92/EG kann dieser Bereich als Zone 2 eingestuft werden, da es sich um einen Bereich handeln könnte, in dem eine
explosionsfähige Atmosphäre, die aus einem Gemisch aus Luft und brennbaren gasförmigen Stoffen besteht, im Normalbetrieb
nicht auftreten kann oder, wenn sie dennoch auftritt, nur kurzzeitig auftritt.
Falls eine zusätzliche Ausrüstung erforderlich ist (Ventil mit Stellantrieb, Pumpe usw.), gilt:
■ Sie muss außerhalb des definierten potenziell entflammbaren Bereichs installiert werden
■ Sie darf nicht als Zündquelle für das verwendete Kältemittel qualifiziert sein
DE-11
AQUACIAT™ LD/ILD