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Wechseln Der Glühlampen; Hinweise Zum Umweltschutz; Kontaktinformationen - Eufab CROW 1 Bedienungsanleitung

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7.3. WECHSELN DER GLÜHLAMPEN
Benötigtes Werkzeug: Schraubendreher Größe PH1. Drehen Sie die Kreuz-
schlitzschrauben der Lichtscheibe heraus und nehmen Sie die Lichtschei-
be ab. Drücken Sie die auszuwechselnde Glühlampe leicht in die Fassung
und drehen Sie sie dann um eine viertel Umdrehung. Nehmen Sie jetzt die
Glühlampe aus der Fassung heraus.
Setzen Sie die neue Glühlampe entsprechen ein.
Liste der Glühlampen:
Brems- / Rücklicht:
12 V 21/5 W BAY15d
Blinker:
12 V 21W
Nebelschlußleuchte:
12 V 21W
Rückfahrlicht:
12 V 21W
Kennzeichenbeleuchtung: 12 V 5W

8. HINWEISE ZUM UMWELTSCHUTZ

Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet,
dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind
gesetzlich dazu verpfl ichtet, Elektro- und Elektronikgeräte
am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf
diese Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder
Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen
werden können, sind vor der Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle
von diesem zu trennen und einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen.
Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen
werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der öff entlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder bei den von den Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist
unentgeltlich.
Rücknahmepfl ichtig sind Händler mit einer Verkaufsfl äche von
mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für
Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfl äche von mindestens
800 m², sofern sie dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmepfl ichtig sind
Fernabsatzhändler mit einer Lagerfl äche von mindestens 400 m² für
Elektro- und Elektronikgeräte oder einer Gesamtlagerfl äche von
mindestens 800 m². Generell haben Vertreiber die Pfl icht, die
unentgeltliche
Rücknahme
Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines
Altgeräts bei einem rücknahmepfl ichtigen Vertreiber, wenn sie ein
gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion
erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen
privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit
einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine
Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber
hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer
entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können
Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle
eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb
eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der
jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Elektro- und Elektronikgeräte der Informations- und Kommunikations-
technik, wie zum Beispiel Computer oder Smartphones, enthalten häufi g
personenbezogene Daten. Verbraucher sind selbst dafür verantwortlich,
diese vor der Abgabe der Geräte zu löschen.
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9. KONTAKTINFORMATIONEN

EAL GmbH
Otto-Hausmann-Ring 107
42115 Wuppertal, Deutschland
+49 (0)202 42 92 83 0
+49 (0) 202 42 92 83 – 160
info@eal-vertrieb.com
www.eal-vertrieb.com
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