Sicherheitshinweise
Restgefahren
Der Leistungs‐ und Lieferumfang der Wägezellen deckt nur einen Teilbereich
der Wägetechnik ab. Sicherheitstechnische Belange der Wägetechnik sind
zusätzlich vom Anlagenplaner/Ausrüster/Betreiber so zu planen, zu realisieren
und zu verantworten, dass Restgefahren minimiert werden. Jeweils existie
rende Vorschriften sind zu beachten. Auf Restgefahren im Zusammenhang mit
der Wägetechnik ist hinzuweisen.
Umgebungsbedingungen
Beachten Sie in Ihrem Anwendungsfeld, dass Säuren und alle Stoffe die
(Chlor‐) Ionen freisetzen, auch nichtrostende Stähle und deren Schweißnähte
angreifen. Die dadurch evtl. auftretende Korrosion kann zum Ausfall der Wäge
zelle führen. In diesem Fall sind von der Betreiberseite entsprechende Schutz
maßnahmen vorzusehen.
Verbot von eigenmächtigen Umbauten und Veränderungen
Die Wägezellen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder kon
struktiv noch sicherheitstechnisch verändert werden. Jede Veränderung
schließt eine Haftung unsererseits für daraus resultierende Schäden aus.
Qualifiziertes Personal
Die Wägezellen sind nur von qualifiziertem Personal ausschließlich entspre
chend der technischen Daten in Zusammenhang mit den nachstehend ausge
führten Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften einzusetzen. Hierbei sind
zusätzlich die für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlichen Rechts‐ und
Sicherheitsvorschriften zu beachten. Sinngemäß gilt dies auch bei Verwen
dung von Zubehör.
Qualifiziertes Personal sind Personen, die mit Aufstellung, Montage, Inbetrieb
setzung und Betrieb des Produktes vertraut sind und die über die ihrer Tätig
keit entsprechende Qualifikationen verfügen.
Unfallverhütung
Obwohl die angegebene Nennlast im Zerstörungsbereich ein Mehrfaches vom
Messbereichsendwert beträgt, müssen die einschlägigen Unfallverhütungsvor
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HLC / HLC-P
A01130_07_Y00_00 HBM: public