Abnahme
Der Maschinenhersteller muss die Funktionsfähigkeit der verwendeten Sicherheitsfunktionen
prüfen und nachweisen.
Der Maschinenhersteller muss eine Person als Prüfer berechtigen, die aufgrund ihrer fach-
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lichen Ausbildung und ihrer Kenntnis der Sicherheitsfunktionen die Prüfung durchführen
kann.
Der Prüfer muss das Ergebnis der Prüfung jeder Sicherheitsfunktion in einem Prüfbericht
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dokumentieren und unterzeichnen.
Eine vollständige Prüfung umfasst:
Die Anlage einschließlich der Sicherheitsfunktionen dokumentieren:
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Übersichtsbild der Anlage erstellen.
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Anlage beschreiben.
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Sicherheitseinrichtungen beschreiben.
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Verwendete Sicherheitsfunktionen dokumentieren.
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Die Funktion der verwendeten Sicherheitsfunktionen prüfen.
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Prüfbericht erstellen:
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Funktionsprüfung dokumentieren.
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Parameter kontrollieren.
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Prüfbericht unterzeichnen.
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Anhang mit Messprotokollen erstellen:
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Protokolle zur Anlage
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Externe Aufzeichnungen
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Nach jeder Änderung muss der Prüfer die Prüfung wiederholen und die Ergeb-
nisse im Prüfbericht vermerken.
Wiederkehrende Prüfungen
Nach der Installation und nach jeder Änderung muss der Anwender die Sicherheitsfunktion
prüfen und validieren.
Der Anwender muss diese Prüfungen dokumentieren.
Den ordnungsgemäßen Ablauf der sicherheitsgerichteten Funktionen müssen Sie in regelmä-
ßigen Prüfungen kontrollieren. Die Zeitabstände sind von der Applikation, dem Gesamtsystem
und der damit verbundenen Risikobeurteilung abhängig.
Das Prüfintervall darf ein Jahr nicht überschreiten.
Funktionale Sicherheit
Abnahme
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