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Allgemeines Und Grundlagen - Lenze i550 protec Originalbetriebsanleitung

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Allgemeines und Grundlagen

Die Funktionale Sicherheit beschreibt erforderliche Maßnahmen durch elektrische oder elekt-
ronische Einrichtungen, um Gefahren durch Funktionsfehler zu vermindern oder zu beseitigen.
Im normalen Betrieb verhindern Schutzeinrichtungen den menschlichen Zugriff auf Gefahren-
stellen. In bestimmten Betriebsarten müssen sich Personen in Gefahrenbereichen aufhalten.
In diesen Betriebsarten wird der Maschinenbediener durch antriebs− und steuerungsinterne
Maßnahmen geschützt.
Integrierte Sicherheitstechnik
Die integrierte Sicherheitstechnik bietet die Steuerungs− und Antriebsvoraussetzungen zur
Realisierung von Schutzfunktionen. Die Aufwände bei Planung und Installation sinken. Durch
den Einsatz integrierter Sicherheitstechnik steigen Maschinenfunktionalität und Verfügbarkeit.
Die integrierte Sicherheitstechnik ist für den Personenschutz an Maschinen gemäß Maschi-
nenrichtlinie anwendbar.
Die integrierte Sicherheitstechnik stellt die sicheren Eingänge bereit. Wird die Sicherheitsfunk-
tion STO angefordert, führt die Sicherheitstechnik sofort den momentenlosen Zustand herbei
nach EN 61800‑5‑2.
Normen
Sicherheitstechnische Festlegungen werden sowohl durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder
sonstige staatliche Maßnahmen erlassen, als auch in Übereinstimmung mit der unter Fachleu-
ten vorherrschenden Meinung getroffen, z. B. durch die technischen Regelwerke.
Entsprechend der Anwendung müssen die anzuwendenden Vorschriften und Regeln beachtet
werden.
Risikobeurteilung
Diese Dokumentation kann nur auf die Notwendigkeit einer Risikobeurteilung hinweisen. Der
Anwender der integrierten Sicherheitstechnik muss sich intensiv mit der Normen− und
Rechtslage beschäftigen.
Bevor eine Maschine in Verkehr gebracht werden darf, muss der Hersteller der Maschine nach
der 2006/42/EG: Maschinenrichtlinie [UKCA: S.I. 2008/1597 - The Supply of Machinery
(Safety) Regulations 2008] eine Risikobeurteilung durchführen, um die mit dem Einsatz der
Maschine verbundenen Gefahren zu ermitteln.
Um ein möglichst hohes Maß an Sicherheit zu erlangen, nennt die Maschinenrichtlinie drei
Grundsätze:
Gefahren durch die Konstruktion selbst beseitigen oder minimieren.
Notwendige Schutzmaßnahmen gegen nicht zu beseitigende Gefahren ergreifen.
Dokumentation der bestehenden Restrisiken und Unterrichtung des Betreibers bezüglich
dieser Risiken.
Das Verfahren der Risikobeurteilung ist in der DIN EN ISO 12100:2013‑08: Sicherheit von
Maschinen − Allgemeine Gestaltungsleitsätze − Risikobeurteilung und Risikominderung näher
beschrieben. Das Ergebnis der Risikobeurteilung bestimmt die Kategorie für sicherheitsbezo-
gene Steuerungen nach EN ISO 13849‑1, der die sicherheitsgerichteten Teile der Maschinen-
steuerung genügen müssen.
Funktionale Sicherheit
Allgemeines und Grundlagen
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