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Trägergeräte / Hebezeuge; Sicherheit Im Hydraulikbetrieb - probst VZ-H-UNI-KV Betriebsanleitung

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Sicherheit
2.9.2
Trägergeräte / Hebezeuge
Das eingesetzte Trägergerät / Hebezeug (z.B. Bagger) muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Hebezeug bedienen.
Der Bediener des Trägergerätes / Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen
erfüllen.
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes / Hebezeuges und der Anschlagmittel darf unter keinen
Umständen überschritten werden!
2.9.3

Sicherheit im Hydraulikbetrieb

Die optimale Halte- bzw. Spannkraft ist nur dann gewährleistet, wenn der Steuerhebel des Trägergerätes
nach dem Schließen des Gerätes (Greifvorgang des Greifgutes) noch zwei Sekunden in Schließstellung
belassen wird. Anschließend muss der Steuerhebel wieder in Nullstellung zurückgeführt werden.
Die Plombe für die Maximal-(Hydraulik-) Druckeinstellung niemals ohne Rücksprache mit dem Hersteller
entfernen!
51600031-002
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DE

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51600031

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