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Bedienung Der Heizungsanlage; Abdichten Des Heizkessels; Betrieb Bei Geringer Leistungsabnahme; Überhitzung Des Kessels-Stb - Herz pelletfire 20 Betriebsanleitung

Stückholz & pelletsheizanlage
Inhaltsverzeichnis

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BEDIENUNG DER
HEIZUNGSANLAGE
4.1

Abdichten des Heizkessels

Alle Türen müssen während des Betriebes
unbedingt dicht geschlossen sein, damit keine
Falschluft den Verbrennungsvorgang stören kann.
Wird dies nicht beachtet, so kann es zu Schäden
am Kessel kommen.
4.2
Betrieb bei geringer
Leistungsabnahme
Soll Brennstoff in der Übergangszeit (Frühjahr,
Herbst) verbrannt werden, ist unbedingt darauf zu
achten, dass bei geringer Leistungsabnahme
(kleiner als 50 %) der Füllschacht nicht voll
angelegt wird. Bei einer Leistungsabnahme von
weniger als 50 % kann es zur Versottung des
Heizkessels und des Kamins kommen. Außerdem
ist auch eine Rauchentwicklung am Kamin
möglich. Der pelletfire – Kessel ist daher
grundsätzlich
mit
sionierten Puffer (lt. EN 303-5) zu betreiben.
Empfohlene
Größen
Montageanleitung zu entnehmen.
4.3
Überhitzung des Kessels-STB
Bei
Überschreitung
temperatur schaltet der Sicherheitstemperatur-
begrenzer die Steuerung ab. Nach Abkühlung der
Anlage unter ca. 75 °C ist der Sicherheits-
temperaturbegrenzer (STB) nach Abschrauben
der Abdeckkappe zu entriegeln (Knopf drücken).
Danach ist die Abdeckkappe wieder aufzu-
schrauben. Vor erneuter Inbetriebnahme ist die
Ursache für die Überhitzung zu eruieren und zu
beheben.
Thermische Ablaufsicherung
Wird der Heizkessel überhitzt, so wird die
"Thermische Ablaufsicherung" (bei 95 °C) über
einen Fühler selbsttätig geöffnet und Kaltwasser
durchströmt den Wärmetauscher. Dadurch wird
das Kesselwasser abgekühlt und gefährliche
Betriebszustände verhindert. Das im Wärme-
tauscher erhitzte Wasser muss frei ablaufen
können (direkt in den Abwasserkanal). Nach
Abkühlung des Kesselwassers auf ca. 90 °C
unterbricht
die "Thermische
selbsttätig
die
Kaltwasserzufuhr.
Abkühlen
ist
der
Anlagendruck
Wasserstand der Anlage zu kontrollieren und
gegebenenfalls die fehlende Wassermenge zu
ergänzen. Nach DIN 4751 Blatt 2 ist der Betreiber
verpflichtet,
die
Funktionsbereitschaft
"Thermischen
Ablaufsicherung"
zugehörigen Wärmetauschers mindestens einmal
monatlich durch Betätigen des Prüftasters zu
einem
richtig
dimen-
sind
aus
der
maximalen
Kessel-
Ablaufsicherung"
Nach dem
bzw.
und
des

Bedienung der Heizungsanlage

kontrollieren.
einrichtung einmal jährlich durch die Hersteller-
firma oder einen anderen Sachkundigen zu
überprüfen.
Achtung:
Bei
nicht
"Thermischer
Wärmetauscher ist die Inbetriebnahme der Anlage
verboten!
4.4

Schwitzen des Kessels

Während des Dauerbetriebes muss gewährleistet
sein, dass die Rücklauftemperatur nicht unter
65 °C absinkt. Aus diesem Grund ist eine
Rücklauftemperaturanhebung obligatorisch.
Achtung:
Korrosionsschäden,
niedrige Rücklauftemperatur, fallen nicht unter
Garantie- oder Gewährleistungsansprüche.
4.5
Außerbetriebnahme
Den Netzschalter nicht während des Abbrandes in
die Stellung „AUS" bringen sondern erst nach
der
vollständigem Abbrand. (Status: Heizung Aus
(Anlage Aus)
der
der
Weiters
ist
diese
funktionsfähiger
Kombination
Ablaufsicherung"
hervorgerufen
4
Sicherheits-
von
und
durch
zu
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