Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn dem Betreiber vom
Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den
Bestimmungen
der
Konformitätserklärung.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie
kontinuierlich von Elektrofachkräften instand gehalten und durch messtechnische Maßnahmen
im Rahmen des Betreibens (z. B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden.
1.18
Prüffristen
Für Handwerk und Industrie
Legen Sie die Prüffristen der Maschine nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung fest,
Dokumentieren sie diese und führen Sie eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6
Arbeitsschutzgesetz durch. Verwenden Sie auch die unter Instandhaltung angegebenen
Prüfintervalle als Anhaltswert.
Sicherheit
Version 1.0.4 - 2022-04-07
Unfallverhütungsvorschrift
Originalbetriebsanleitung
entsprechend
beschaffen
sind,
siehe
DH28FT | DH28FS
DE
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