KAPITEL 1
zuzuführen. Abfallschlüssel: 13 01 10. Ausführliche Informationen bezüglich des Hydrauliköls
können dem Sicherheitsdatenblatt des Produkts entnommen werden.
ACHTUNG
Ölabfälle dürfen ausschließlich den für die Ölentsorgung oder Wiederaufbereitung
zuständigen Stellen zugeführt werden. Es ist verboten, Öl in die Kanalisation oder in
Gewässer einzuleiten.
1.7 VERSCHROTTUNG
Bei der eventuellen Verschrottung des Anhängers sind die in entsprechenden Ländern
geltenden Vorschriften für das Verschrotten und Recycling von aus dem Verkehr gezogenen
Maschinen zu befolgen. Vor der Demontage muss das Öl vollständig aus der
Hydraulikanlage abgelassen und die Druckluftbremsanlage vollkommen druckfrei gemacht
werden (z. B. mithilfe des Entwässerungsventils am Druckluftbehälter).
Verschlissene und beschädigte Teile, die sich nicht zur Regeneration oder Reparatur eignen,
sind den Annahmestellen für recycelbare Rohstoffe zuzuführen. Das Hydrauliköl ist an eine
entsprechende Entsorgungsstelle für Abfälle dieses Typs abzugeben.
Bei der Demontage sind entsprechende Werkzeuge und zu verwenden und Schutzkleidung,
Sicherheitsschuhe, Handschuhe und Schutzrille usw. zu tragen.
GEFAHR
Kontakt von Öl mit der Haut vermeiden. Das Austreten von Hydrauliköl muss unbedingt
vermieden werden.
1.15
Pronar T683P