KAPITEL 1
die Anforderungen der Verkehrsvorschriften. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit des
Anhängers
auf
öffentlichen
„Straßenverkehrsordnung" vom 20. Juni 1997, Art. 20). In den Ländern, in denen der
Anhänger
betrieben
Straßenverkehrsordnung zu beachten. Die Geschwindigkeit des Anhängers darf jedoch die
konstruktionsbedingt zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40km/h nicht überschreiten.
ACHTUNG
Der Anhänger darf nur gemäß seinem Bestimmungszweck verwendet werden.
Insbesondere ist Folgendes untersagt:
TABELLE 1.2 Empfohlene Palettentypen
PALETTENBEZEICHNUNG –
TYP
Europalette – Standard
EUR Palette – ½
Europalette – Übergröße
Straßen in
wird,
sind
• Transport von Menschen, Tieren, Gefahrgütern, Ladungen, die infolge einer
chemischen Reaktion auf die Konstruktionselemente des Anhängers
aggressiv wirken (Verursachung von Stahlkorrosion, Zerstörung von
Farbanstrichen, Auflösen von Kunststoffelementen, Zerstörung von
Gummielementen usw.),
• Transport von unzureichend abgesicherten Ladungen, die während der Fahrt
zur Verschmutzung von Straßen und Umwelt führen können,
• Transport von falsch befestigten Ladungen, die während der Fahrt ihre Lage
im Ladekasten ändern oder aus dem Ladekasten herausfallen könnten,
• Transport von Ladungen, deren Schwerpunkt die Stabilität des Anhängers
negativ beeinflusst,
• Transport von Ladungen, die zu einer ungleichmäßigen Lastverteilung
und/oder Überladung der Fahrachsen sowie der Aufhängung führen.
LÄNGE
[MM]
1.200
800
1.200
Polen
beträgt
die
entsprechenden
BREITE
[MM]
800
600
1.200
1.5
Pronar T683P
30
km/h
(gemäß
Einschränkungen
HÖHE
[MM]
144
144
144
der
der