3.
SICHERHEITSHINWEISE
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Stets die laut geltender Vorschriften für Hygiene und Arbeitssicherheit vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen
tragen (insbesondere ist die Verwendung des Helms, der Sicherheitsgurte und der Sicherheitsschuhe OBLIGATORISCH).
Die Wahl der in Bezug auf die zu verrichtende Tätigkeit am besten geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen obliegt dem
Bediener oder dem Sicherheitsbeauftragten. Deren korrekte Verwendung und Wartung aus den Anleitungen entnehmen, die
mit diesen Ausrüstungen geliefert werden. Der Gebrauch des Sicherheitsgurts wird nicht auf allen fahrbaren
Hubarbeitsbühnen als obligatorisch betrachtet, mit Ausnahme in den Ländern, in denen es aufgrund spezieller Vorschriften
Pflicht ist. In Italien ist es aufgrund des Sicherheits-Einheitstextes Gesetzesverordnung 81/08 Pflicht, Sicherheitsgurte zu
verwenden. Der Sicherheitsgurt ist an einer der mit Schildern gekennzeichneten Verankerungsstellen einzuhängen, wie auf
folgender Abbildung zu sehen ist).
Allgemeine Sicherheitsvorschriften
▪
Der Maschinengebrauch ist erwachsenen, geschulten Personen vorbehalten, die das 18. Lebensjahr
vollendet und das vorliegende Handbuch aufmerksam gelesen haben. Der Arbeitgeber ist für die Schulung
verantwortlich.
Die Plattform dient der Beförderung von Personen, weshalb die im Bestimmungsland für diese Art von
▪
Maschinen geltenden Vorschriften einzuhalten sind (siehe Kapitel 1).
▪
Die Maschinennutzer müssen immer mindestens zwei sein, einer davon am Boden, der imstande ist, die
später in diesem Handbuch beschriebenen Notvorgänge auszuführen.
Den Anweisungen folgender Kapitel entsprechend ist die Maschine in Mindestabstand von
▪
Hochspannungsleitungen zu verwenden.
Sich beim Maschinengebrauch an die im Abschnitt der technischen Merkmale angegebenen
▪
Tragfähigkeitswerte halten. Auf dem Typenschild sind die auf der Plattform zulässige Höchstzahl von
Personen, die max. Tragfähigkeit und das Gewicht von Werkzeug und Materialien angegeben: Keinen
dieser Werte überschreiten.
Bei Schweißungsarbeiten auf der Plattform diese oder deren Teile NICHT zur Erdung verwenden.
▪
Es ist strikt verboten, Personen und/oder Materialien zu laden und/oder abzuladen, wenn sich die
▪
Plattform außerhalb der Zutrittsposition befindet.
▪
Es obliegt dem Maschinenbesitzer und/oder Sicherheitsleiter zu überprüfen, dass die Wartungs- und/oder
Reparaturvorgänge von qualifiziertem Personal ausgeführt werden.
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Betriebs- und Wartungsanleitung - Serie A18 JRTx PLUS – 2021-11
Abb. 3-1