Der Einsatz von Rauchwarnmeldern ist nach
DIN 14676 geregelt.
Mindestausstattung
Schlafräume
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Kinderzimmer
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Gästezimmer
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Flure und alle anderen Räume,
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die als Fluchtweg dienen
Treppenhäuser von Einfamilienhäusern
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Optimale Ausstattung
alle Wohn- und Hobbyräume
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(außer in Berlin und Brandenburg,
hier ist eine Ausstattung ebenfalls
gesetzlich vorgeschrieben)
Heizungs- und Werkräume
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Büro bzw. Arbeitszimmer
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Keller
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Dachboden
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Ausstattung unter Vorbehalt
in Küchen sind Rauchwarnmelder
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nur zu installieren, wenn
Fehlalarme (z. B. durch Wasser-
dampf) auszuschließen sind
Nicht empfohlen
Badezimmer sind auf Grund der
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hohen Entwicklung von Wasserdampf
von der Ausstattung mit Rauch-
warnmeldern ausgenommen
Betriebsanleitung: PX-1 - Rauchwarnmelder