16.4. Gebrauchsfähigkeitsprüfung
Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung dient zur Feststellung und Beurteilung der
Leckgasmenge
( = Gasverlust durch Undichtigkeiten) einer NIEDERDRUCK- Gasleitung.
Geprüft werden alle in Betrieb befindliche oder reparierte Gasleitungen, hier
die gesamte Anlage mit Ausnahme der Gasgeräte und der zugehörigen Re-
gel- und Sicherheitseinrichtungen. Der Gaszähler kann in die Prüfung mit
einbezogen werden (bei „Rückwärtsprüfungen").
Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung darf nicht zur Anwendung kommen bei
• neu verlegten Leitungen (= Leitungen innerhalb der Gewährleistungs-
frist)
• Leitungen, die zur Beseitigung einer verminderten oder keiner Ge-
brauchsfähigkeit repariert wurden und in Betrieb zu nehmen sind
• stillgelegten Leitungen, die wieder in Betrieb genommen werden sol-
len
• Leitungen im Mittel- und Hochdruckbetrieb.
Prüfmedium: Luft oder Methan
Prüfdruck: das Gerät ist zur Durchführung der Gebrauchsfähigkeitsprüfung
bei 23 mbar vorgesehen, gemäß DVGW Arbeitsblatt G600.
Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit: > 0 l/h bis < 1,0 l/h
Die Leitung kann ohne Reparatur auf unbegrenzte Zeit weiter betrieben
werden.
Verminderte Gebrauchsfähigkeit: >1,0 l/h bis < 5,0 l/h
Die Leitung darf noch 4 Wochen weiter betrieben werden, innerhalb dieser
Frist muss eine Reparatur erfolgen, welche die Dichtheit der Leitung (Dicht-
heitsprüfung!) wieder herstellt.
Keine Gebrauchsfähigkeit: > 5,0 l/h
Die Leitung ist sofort außer Betrieb zu nehmen, Maßnahmen sind sofort er-
forderlich.
Wichtig ist die sicherheitstechnische Bewertung:
Auch eine dichte Gasleitung kann nicht gebrauchsfähig sein! Der bauliche
Zustand ist mit zu bewerten! Bei einem Gasgeruch gibt es nur noch undicht.
Die Gebrauchsfähigkeitsabstufungen dürfen hier nicht mehr angewandt
werden.
Auf den folgenden Seiten werden verschiedene Anschlussmöglichkeiten an
Gasinstallationen aufgeführt.
MRU GmbH, D-74172 Neckarsulm
Bedienungsanleitung SPECTRA
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