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Einleitung; Bestimmungsgemäßer Gebrauch - MRU SPECTRA Bedienungsanleitung

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• Diese Bedienungsanleitung ermöglicht Ihnen die sichere Bedienung des
• Dieses Messgerät darf grundsätzlich nur von fachkundigem Personal für
• Beachten Sie besonders die Sicherheits- und Warnhinweise, um
• Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Bedienungsanleitung ent-
• Bewahren Sie diese Bedienungsanleitung griffbereit auf, um bei
• Händigen Sie alle Unterlagen bei Weitergabe des Messgerätes an Dritte
2.1. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Messgerät ist vorgesehen für Kurzzeitmessung im Rahmen von Emissi-
ons-Kontrollmessungen und Einstellarbeiten an Kleinfeuerungsanlagen. Das
Messgerät erfasst die nach VDI4206 und EN50379 vorgesehenen Messgrö-
ßen und speichert sie zur Weiterverarbeitung.
Das Messgerät ist insbesondere nicht gedacht als Sicherheitseinrichtung oder
Personenschutzausrüstung.
Das Messgerät darf nicht eingesetzt werden als Warngerät, um
Personen vor schädlichen Gasen zu warnen.
Das Messgerät darf nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch
verwendet werden.
Die Messgeräte verlassen das Werk MRU GmbH geprüft nach den Vorschrif-
ten VDE 0411 (EN61010) sowie DIN VDE 0701.
Es gelten die allgemeinen Leitsätze für das sicherheitsgerechte Gestalten
technischer Erzeugnisse nach der DIN 31000/ VDE 1000 und die dazuge-
hörenden UVV = VBG 4 der Berufsgenossenschaft für
Feinmechanik und Elektrotechnik.
Die MRU GmbH bestätigt, dass die Bauart des hier beschriebenen Messgerä-
tes den wesentlichen Anforderungen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU und
der Niederspannungsrichtline 2014/35/EU entspricht.
MRU GmbH, D-74172 Neckarsulm
Bedienungsanleitung SPECTRA

Einleitung

Messgerätes.
Lesen Sie diese Bedienungsanleitung aufmerksam durch und machen Sie
sich mit dem Messgerät vertraut, bevor Sie es einsetzen.
den bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt werden.
Verletzungen und Produktschäden vorzubeugen.
stehen, übernehmen wir keine Haftung.
Bedarf nachschlagen zu können.
aus.
Das Messgerät muss zur Erhaltung der Mindestanforderun-
gen halbjährlich von einer von der zuständigen
Behörde anerkannten Stelle für die Kalibrierung
eignungsgeprüfter Messgeräte überprüft werden.
HINWEIS
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