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Funktionsprüfung
2.3.5
Betrieb
HINWEIS:
• Max. 20 gleichmäßig verteilte Starts und Stopps, pro Stunde bei 60 Sekunden
• Die Conel Stream besitzt einen thermischen Überlastschutz nach EN 60947-
Bestimmungsgemäße Verwendung /
Vorhersehbare Fehlanwendungen
Verwendung der Conel Stream in
Rohrleitungssystemen
Verwendung der Conel Stream in
Systemen mit integrierten Druck-
behälter
Instandhaltung und Inspektion
HINWEIS:
Sämtliche Reparaturarbeiten dürfen nur von CONEL GMBH, Margot-Kalinke-
Straße 9, 80939 München oder autorisierten Vertragspartner vorgenommen wer-
den, andernfalls verfallen jegliche Garantie-/ Gewährleitungsansprüche.
HINWEIS:
Veränderungen oder Reparaturen an der Conel Stream sind nur dann zulässig, wenn
die Zustimmung von CONEL GMBH, Margot-Kalinke-Straße 9, 80939 München
erfolgte. Die Zustimmung des Herstellers ist des Weiteren erforderlich für ander-
weitige Ersatzteile, außer den Originalteilen. Für Personenschäden sowie Schäden
an der Conel Stream, welche durch die Verwendung anderer Teile entstanden sind,
übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung und Gewährleistung.
Vermeidung von Personenschäden durch elektrischen Schlag und Sachschä-
den an der Conel Stream.
• Den Netzanschluss erst dann herstellen, wenn die Conel Stream hydrau-
lisch komplett ans Rohrleitungsnetz angeschlossen ist;
• Elektrische und mechanische Gefahrenquellen vor unbefugten Zugriff
schützen;
• Verweisen Sie unbefugte Personen (vor allem Kinder und Jugendliche) und
Tiere aus dem Arbeits-/ und Wirkungsbereich der Conel Stream.
Ein/Ausschaltzeit. Häufi gere Schaltintervalle können zu Schäden an der Conel
Stream führen.
4-1, der bei thermischer Überlastung des Pumpenmotors die Conel Stream
automatisch abschaltet und nach einer Abkühlzeit von ca. 15 Minuten selbsttätig
wieder einschaltet.
Gefahr für Personen - Schäden an der Conel Stream
(Hinweise hierzu fi nden Sie in Kapitel 1.5).
Gefahr für Personen und Umwelt
Rohrleitungssysteme können unter Druck stehen und / oder
Flüssigkeit (Wasser) enthalten.
Die Betriebsvorschriften von Druckbehältern sind in der Be-
triebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthalten. Beachten
Sie die Prüffristen für die wiederkehrenden Prüfungen von
Druckbehältern durch den Betreiber der Anlage.