4
Prüfung durch einen Sachkundigen
Fertiger, Bohle und optional betriebene Gas- oder Elektroanlage müssen durch einen
A
qualifizierten Sachkundigen
- nach Bedarf (entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Ver-
hältnissen),
- jedoch mindestens einmal jährlich auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft
werden.
F 100 4