2.2 Benutzer-Qualifikation
Ausbildung
unterwiesene Person
geschulter Anwender
ausgebildete Fachkraft
Elektrofachkraft
Kundendienst
Art der Information
Anwendungstipps und Zusatzinformation.
Quelle der Information. Zusätzliche Maßnahmen.
–
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des
Personals
Der Betreiber der Anlage/des Gerätes ist für die Einhal‐
tung der Qualifikationen verantwortlich.
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten an dem Gerät
vornimmt oder sich im Gefahrenbereich des Gerätes
aufhält, entstehen Gefahren, die schwere Verletzungen
und Sachschäden verursachen können.
–
–
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie
die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechni‐
schen Regeln einhalten.
Definition
Als unterwiesene Person gilt, wer über die übertragenen Aufgaben und möglichen
Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt,
sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt
wurde.
Als geschulter Anwender gilt, wer die Anforderungen an eine unterwiesene Person
erfüllt und zusätzlich eine anlagenspezifische Schulung bei dem Hersteller oder einem
autorisierten Vertriebspartner erhalten hat.
Als ausgebildete Fachkraft gilt, wer aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und Erfah‐
rungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen
Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Eine ausgebildete Fach‐
kraft muss in der Lage sein, die ihr übertragenen Arbeiten unter Zuhilfenahme von
Zeichnungsdokumentation und Stücklisten selbständig durchzuführen. Zur Beurteilung
der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden
Arbeitsgebiet herangezogen werden.
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah‐
rungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu
erkennen und zu vermeiden. Eine Elektrofachkraft muss in der Lage sein, die ihr über‐
tragenen Arbeiten unter Zuhilfenahme von Zeichnungsdokumentation, Stücklisten,
Klemmen- und Schaltplänen selbständig durchzuführen. Die Elektrofachkraft ist spe‐
ziell für das Arbeitsumfeld, in dem die Elektrofachkraft tätig ist, ausgebildet und kennt
die relevanten Normen und Bestimmungen.
Als Kundendienst gelten Servicetechniker, die von dem Hersteller für die Arbeiten an
der Anlage nachweislich geschult und autorisiert wurden.
Bezeichnen Anwendungstipps und andere beson‐
ders nützliche Informationen. Es ist kein Signalwort
für eine gefährliche oder schädliche Situation.
Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes Per‐
sonal durchführen lassen.
Unqualifiziertes Personal von den Gefahrenberei‐
chen fernhalten.
Sicherheitskapitel
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