4 - EINRICHTUNG DER VERBINDUNG ZWISCHEN DEN REGELUNGEN UND
ALPHANUMERISCHEN BEDIENGERÄTEN
Dieser Absatz gilt nur für alphanumerische Bediengeräte. Der Touchscreen muss nicht adressiert werden, er kommuniziert direkt mit
der Regelung an Adresse 1 und ist nicht zur Kommunikation mit anderen Regelungen fähig. Der Touchscreen erlaubt es nicht, mehrere
Controller im pLAN zu vernetzen.
Für die Kommunikation zwischen den Regelungen und den alphanumerischen Bediengeräten müssen allen Komponenten Adressen
zugewiesen werden.
Diese Adressierung erfolgt werkseitig, muss aber im Fall des Austauschs einer Komponente (Regelung oder Bediengerät) auch bauseits
vorgenommen werden.
4.1 - Ein Regelgerät und ein LDC-Bediengerät
Das Verfahren zur Adressierung eines Bediengerätes ist im Kapitel 4.4.2 beschrieben. Das Verfahren für die Regelung in Kapitel 4.4.3. Die
Adressen von Regelung und Bediengerät müssen unterschiedlich sein.
Nebenstehend das Beispiel einer möglichen Adressierung
4.2 - Mehrere Regelgeräte und Bediengeräte:
Über das lokale pLAN-Netz können mehrere Bediengeräte und Regelugen ohne Zusatzkomponenten direkt verbunden werden. So
können mehrere Bediengeräte die Parameter einer Regelung anzeigen oder ein Bediengerät kann die Parameter mehrerer Regelungen
anzeigen.
Der Anwender muss die elektrischen Anschlüsse herstellen und die Adressen einstellen.
P01
: Adr
Priv/Shared
Trm1
: 32
Pr
Trm2
: None
Sh
Trm3
: None
--OK?
Adresse Bediengerät: 32
Adresse Regelung: 01
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