Maßnahmen zur Durchführung
•
Nur jene Wartungsarbeiten durchführen, die in dieser
Betriebsanleitung beschrieben sind.
•
Alle nicht beschriebenen Arbeiten sind vom qualifi-
zierten und autorisierten Fachpersonal durchzuführen.
•
Wartungsplan einhalten – siehe Wartungsplan.
•
Bei Wartungsarbeiten über Körperhöhe dafür vorge-
sehene oder sonstige sicherheitsgerechte Aufstiegs-
hilfen und Arbeitsbühnen verwenden. Fahrzeugteile
oder Anbaugeräte nicht als Aufstiegshilfe verwenden.
•
Anbaugeräte / Arbeitsausrüstung nicht als Hebebühne
für Personen verwenden.
•
Aufstiegshilfen (z.B. Griffe, Trittstufen, Geländer) frei
von Verschmutzung, Schnee und Eis halten.
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Vor Arbeiten an der elektrischen Anlage, Minuspol der
Batterie abklemmen.
BA WL20 * 06/2016 * BA_RL20_Sicherheit_de.fm
Änderungen und Ersatzteile
•
Keine Änderungen am Fahrzeug sowie der Arbeits-
ausrüstung / Anbaugerät vornehmen (z.B. Sicherheits-
einrichtungen, Beleuchtung, Bereifung, Richt- und
Schweißarbeiten).
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Änderungen müssen vom Hersteller genehmigt und
von einer autorisierten Fachwerkstatt ausgeführt
werden.
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Nur Originalersatzteile verwenden.
Schutzaufbauten
•
Fahrerkabine, Überrollbügel und Schutzgitter sind
geprüfte Schutzaufbauten und dürfen nicht verändert
werden (z.B. nicht Bohren, Biegen, Schweißen).
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Sichtkontrolle laut Wartungsplan durchführen (z.B.
Befestigungen, auf Beschädigungen prüfen).
•
Werden Mängel oder Schäden festgestellt, diese
sofort durch eine autorisierte Fachwerkstatt prüfen und
beseitigen lassen.
•
Nachrüstarbeiten nur von einer autorisierten
Fachwerkstatt ausführen lassen.
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Selbstsichernde Befestigungselemente (z.B. selbstsi-
chernde Muttern) nach der Demontage durch neue
ersetzen.
Sicherheit 2
2-19