2 Sicherheit
Arbeitsumgebung
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Der Fahrer ist gegenüber Dritten verantwortlich.
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Vor Arbeitsbeginn sich mit der Arbeitsumgebung
vertraut machen. Dies gilt z.B. für:
- Hindernisse im Arbeits- und Verkehrsbereich
- Absicherungen der Arbeitsumgebung gegenüber
dem öffentlichen Verkehrsbereich
- Tragfähigkeit des Bodens
- Vorhandene Frei- und Erdleitungen
- Besondere Einsatzbedingungen (z.B. Staub, Dampf,
Rauch, Asbest)
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Die maximalen Abmessungen des Fahrzeuges und
des Anbaugerätes müssen dem Fahrer bekannt sein –
siehe Technische Daten.
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Ausreichenden Abstand halten (z.B. Gebäude,
Baugrubenrand).
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Bei Arbeiten in Gebäuden / geschlossenen Räumen
achten auf:
- Decken- / Durchfahrtshöhe
- Breite von Ein- / Durchfahrten
- Decken- / Bodenhöchstbelastung
- Ausreichende Raumbelüftung (z.B. Gefahr einer
Kohlenmonoxidvergiftung)
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Vorhandene Sichthilfen verwenden, um den Gefahren-
bereich im Auge zu behalten.
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Bei schlechter Sicht und Dunkelheit vorhandene
Arbeitsbeleuchtung einschalten und sicherstellen,
dass Verkehrsteilnehmer dadurch nicht geblendet
werden.
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Ist die vorhandene Beleuchtungseinrichtung des
Fahrzeugs für eine sichere Durchführung der Arbeit
nicht ausreichend, Arbeitsplatz zusätzlich
ausleuchten.
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Aufgrund heißer Maschinenteile zu leicht entzünd-
lichen Stoffen ausreichend Abstand halten (z.B. Heu,
trockenes Laub).
BA WL20 * 06/2016 * BA_RL20_Sicherheit_de.fm