2.8
Abschleppen, Verladen und Transportieren
Abschleppen
•
Gefahrenbereich großräumig absperren.
•
Es dürfen sich keine Personen im Bereich der
Abschleppstange oder des Abschleppseiles aufhalten.
Als Sicherheitsabstand gilt die 1,5 fache Länge des
Abschleppmittels.
•
Vorgeschriebene Transportstellung, zulässige
Geschwindigkeit und Wegstrecke einhalten.
•
Als Zugfahrzeug muss ein Fahrzeug mit mindestens
der gleichen Gewichtsklasse verwendet werden. Des
Weiteren muss das Zugfahrzeug mit einer sicheren
Bremsanlage und ausreichender Zugkraft ausgestattet
sein.
•
Nur von einer Prüf- / Zertifizierungsstelle zugelassene
Abschleppstangen oder Abschleppseile verwenden,
Prüfungsintervalle einhalten.
•
Keine verschmutzten, beschädigten oder nicht ausrei-
chend dimensionierten Abschleppstangen oder
Abschleppseile verwenden.
•
Abschleppstangen oder Abschleppseile nur an den
definierten Punkten anbringen.
•
Nur gemäß dieser Betriebsanleitung abschleppen, um
Schäden am Fahrzeug zu vermeiden.
BA WL20 * 06/2016 * BA_RL20_Sicherheit_de.fm
•
Beim Abschleppen auf öffentlichen Straßen / Plätzen
die nationalen Vorschriften beachten (z.B. Beleuch-
tungsvorschriften).
Sicherheit 2
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