2 Sicherheit
2.3
Verhaltensmaßnahmen
Voraussetzungen für den Betrieb
•
Das Fahrzeug wurde nach dem Stand der Technik und
den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut.
Dennoch kann bei seiner Verwendung Gefahr für den
Fahrer oder Dritte bzw. Schäden am Fahrzeug
entstehen.
•
Diese Betriebsanleitung am dafür vorgesehenen Platz
im oder am Fahrzeug aufbewahren. Eine beschädigte
oder unleserliche Betriebsanleitung und eventuelle
Ergänzungen sofort ersetzen.
•
Das Fahrzeug nur bestimmungsgemäß unter
Beachtung dieser Betriebsanleitung betreiben.
•
Fahrer und Besitzer sind verpflichtet, kein schad- oder
fehlerhaftes Fahrzeug in Betrieb zu nehmen oder zu
betreiben.
- Tritt ein Schaden oder Fehler während des
Betriebes auf, Fahrzeug sofort außer Betrieb
nehmen und gegen Wiederinbetriebnahme sichern.
- Sämtliche Störungen, welche die Sicherheit von
Fahrer oder Dritten gefährden, sofort von einer
autorisierten Fachwerkstatt beseitigen lassen.
•
Fahrzeug nach einem Unfall nicht in Betrieb nehmen
oder betreiben sondern von einer autorisierten
Fachwerkstatt auf Schäden untersuchen lassen.
2-4
- Sicherheitsgurt nach einem Unfall durch eine autori-
sierte Fachwerkstatt austauschen lassen, auch
wenn keine optischen Schäden erkennbar sind.
- Kabine und Schutzaufbauten
•
Aufstiegshilfen (z.B. Griffe, Trittstufen, Geländer) frei
von Verschmutzung, Schnee und Eis halten.
•
Der Besitzer ist verantwortlich, dass das Bedienungs-
und Wartungspersonal entsprechend den Erforder-
nissen, zum Tragen von Schutzkleidung und Schutz-
ausrüstung angehalten wird.
BA WL20 * 06/2016 * BA_RL20_Sicherheit_de.fm