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G R U N D L E G E N D E S I C H E R H E I T S H I N W E I S E
2.5 Transport und Abschleppen / Wiederinbe-
triebnahme
•
Verfahren Sie beim Abschleppen, Verladen und Trans-
portieren des Laders nur gemäß der Betriebsanleitung!
•
Halten Sie beim Abschleppen die vorgeschriebene
Transportstellung, die max. zulässige Geschwindigkeit
und die max. zulässige Wegstrecke ein!
•
Verwenden Sie nur geeignetes Transportmittel und He-
bezeug mit ausreichender Tragfähigkeit!
•
Verfahren Sie bei der Wiederinbetriebnahme nur gemäß
Betriebsanleitung!
2.6 Endgültige Außerbetriebnahme / Demonta-
ge
•
Bei der endgültigen Außerbetriebnahme, bzw. Demon-
tage der Maschine müssen alle Betriebs- und Hilfsstoffe
abgelassen und umweltgerecht entsorgt werden!
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Es muss sichergestellt sein, dass eine Wiederinbetrieb-
nahme unmöglich ist!
•
Der verbleibende Maschinenkörper muss über geeig-
nete, spezialisierte Unternehmen/Stellen entsorgt wer-
den!