2 Sicherheit
Änderungen und Ersatzteile
Schutzaufbauten
2.10 Maßnahmen zur Risikovermeidung
Bereifung
Laufwerksketten
2-18
•
Keine Änderungen am Fahrzeug sowie der Arbeitsausrüstung / Anbau-
gerät vornehmen (z. B. Sicherheitseinrichtungen, Beleuchtung,
Bereifung, Richt- und Schweißarbeiten).
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Änderungen müssen vom Hersteller genehmigt und von einer autori-
sierten Fachwerkstatt ausgeführt werden.
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Nur Originalersatzteile verwenden.
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Fahrerkabine, Überrollbügel und Schutzgitter sind geprüfte Schutzauf-
bauten und dürfen nicht verändert werden (z. B. nicht Bohren, Biegen,
Schweißen).
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Sichtkontrolle laut Wartungsplan durchführen (z. B. Befestigungen, auf
Beschädigungen prüfen).
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Werden Mängel oder Schäden festgestellt, diese sofort durch eine
autorisierte Fachwerkstatt prüfen und beseitigen lassen.
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Nachrüstarbeiten nur von einer autorisierten Fachwerkstatt ausführen
lassen.
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Selbstsichernde Befestigungselemente (z. B. selbstsichernde Muttern)
nach der Demontage durch neue ersetzen.
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Reparaturarbeiten an Reifen nur von ausgebildetem Fachpersonal
durchführen lassen.
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Reifen auf korrekten Luftdruck und äußerlich erkennbare Schäden
prüfen (z. B. Risse, Schnitte).
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Radmuttern mit einem Drehmoment anziehen. (Siehe Kapitel 7.18
Bereifung / Laufwerksketten).
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Nur zugelassene Bereifung verwenden.
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Das Fahrzeug muss eine einheitliche Bereifung aufweisen (z. B. Profil,
Abrollumfang).
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Reparaturarbeiten an Laufwerksketten dürfen nur von ausgebildetem
Fachpersonal durchgeführt werden.
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Laufwerksketten auf korrekte Spannung und äußerlich erkennbare
Schäden prüfen (z. B. Risse, Schnitte).
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Auf rutschigem Untergrund (z. B. Stahlplatten, Eis) ist besondere
Vorsicht geboten, hohe Rutschgefahr.
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Nur zugelassene Laufwerksketten verwenden.
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