Hinweis Das automatische Abstellen des Motors wird
nur zugelassen, nachdem eine Geschwindigkeit von
DAS FAHRZEUG
etwa 10 km/h überschritten wurde, um beim Fahren
KENNEN
mit Schrittgeschwindigkeit ein wiederholtes Abstellen
des Motors zu verhindern.
Das Abstellen des Motors wird je nach Ausstattung
SICHERHEIT
durch die Kontrollleuchte Abb. 67 an der
Instrumententafel gemeldet.
MOTORSTART UND
FAHREN
KONTROLLLEUCHTEN
UND MELDUNGEN
IM NOTFALL
WARTUNG UND
PFLEGE
TECHNISCHE DATEN
INHALTS-
VERZEICHNIS
Abb. 67
76
F0S0270