1.2 Personelle und organisatorische Voraussetzungen
Organisatorische Maßnahmen des Betreibers/Herstellers
Diese Anleitung muss dem Bedien-, Wartungs-, Instandsetzungs- oder Transportpersonal zur Verfügung ge-
stellt werden.
Diese Anleitung muss ständig am Einsatzort des Produkts griffbereit aufbewahrt werden und dem Bedien-,
Wartungs-, Instandsetzungs- oder Transportpersonal jederzeit zugänglich sein.
Das Personal muss mithilfe dieser Anleitung in die Handhabung und Instandsetzung des Produkts eingewie-
sen werden. Insbesondere müssen die Sicherheits- und Warnhinweise gelesen und verstanden werden.
Dies gilt in besonderem Maße für Personal, das nur gelegentlich am Produkt tätig wird. Dieses Personal wie-
derholt einweisen.
Anforderungen an das Personal
Arbeiten am Produkt dürfen nur von geschultem und eingewiesenem Fachpersonal durchgeführt werden:
• Schulung im Training Center des Herstellers
• Fachpersonal aus Maschinenbau, Anlagenbau und Elektrotechnik
Die Zuständigkeiten des Personals für Bedienung, Wartung, Instandsetzung und Transport muss der Betrei-
ber festlegen.
Das Personal darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder starken Medikamenten ste-
hen.
Berufskleidung und persönliche Schutzausrüstung
Bei allen Arbeiten die jeweils notwendige persönliche Schutzausrüstung tragen, z. B. Sicherheitsschuhe, Ge-
hörschutz, Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Atemschutz. Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung in der
jeweiligen Tätigkeitsbeschreibung beachten.
MS150094/02D 2015-05 | Sicherheit | 7