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Gnu General Public License (Allgemeine Öffentliche Gnu-Lizenz) - Fujitsu SIEMENS ACTIVY 150 Benutzerhandbuch

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ACTIVY Media Server 150
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE (ALLGEMEINE
ÖFFENTLICHE GNU-LIZENZ)
Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA
Es ist jedermann gestattet, das Lizenzdokument zu vervielfältigen und unveränderte
Kopien zu verbreiten. Änderungen sind jedoch nicht zulässig.
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind so entworfen, dass Sie nicht die Freiheit haben,
Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU
General Public License, die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, eben diese
Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, dass die Software für alle Benutzer frei
ist. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation
herausgegebenen Software sowie für alle anderen Programme, deren Autoren ihr
Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. (Ein anderer Teil der Software der Free
Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Lesser General Public
License, der Kleinen Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz.) Sie können diese
Lizenz auch für Ihre Programme verwenden.
Der Begriff "frei erhältliche Software" bezieht sich auf die freie Weitergabe, nicht auf
den Preis. Unsere GPLs gewähren Ihnen folgende Rechte: Kopien der Software zu
vertreiben (und für diese Leistung gegebenenfalls eine Gebühr zu erheben);
Quellcode zu beziehen bzw. bei Bedarf anzufordern; die Software zu ändern oder
Teile davon in neuen, frei erhältlichen Programmen zu nutzen. Diese Lizenz weist
Sie ausdrücklich auf die Rechtmäßigkeit dieser Handlungen hin.
Damit Ihre Rechte geschützt werden, muss die Lizenz Einschränkungen beinhalten,
die es anderen Personen untersagen, Ihnen diese Rechte streitig zu machen oder
deren Abtretung zu fordern. Naturgemäß implizieren diese Einschränkungen auch
bestimmte Verantwortlichkeiten Ihrerseits, falls Sie die Software modifizieren oder
Kopien davon weitergeben.
Falls Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms – kostenfrei oder gegen
Gebühr – vertreiben, müssen die Nutzer des Programms mit denselben Rechten
ausgestattet werden. Darüber hinaus müssen Sie gewährleisten, dass der
Quellcode auch von Dritten bezogen bzw. angefordert werden kann. Letztendlich
müssen Sie auch diese Lizenzbedingungen weitergeben, damit jeder Benutzer über
seine Rechte informiert wird.
Ihre Rechte sind durch zwei Maßnahmen geschützt: (1) durch den Schutz der
Software mit einem Urheberrecht und (2) durch die Bereitstellung dieser Lizenz, die
Sie berechtigt, die Software zu kopieren, weiterzugeben und/oder zu modifizieren.
Darüber hinaus soll zu unserem sowie zum Schutz jedes Autors verdeutlicht
werden, dass diese frei erhältliche Software keiner Gewährleistung unterliegt. Wenn
die Software geändert und durch andere Personen weitergegeben wird, soll der
Empfänger darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass er nicht über das Original
verfügt, so dass das Ansehen der ursprünglichen Autoren nicht durch Probleme
beeinträchtigt wird, die durch Dritte verursacht wurden.
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