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Seitenauszugsmarkise Side
1.4
Windgrenzwerte
Informationen zu Windwiderstandsklassen
Windwiderstandsklasse 0:
Die Windwiderstandsklasse 0 entspricht (nach DIN EN 13561) entweder einer
nicht geforderten oder nicht gemes senen Leistung oder einem Produkt, das die
Anforderungen der Klasse 1 nicht erfüllt.
» Die Markise darf bei mäßigem Wind (Windstärke 4) nicht genutzt werden.
Windwiderstandsklasse 1:
Die Markise darf bis maximal Windstärke 4 ausgefahren bleiben.
» Definition nach Beaufort: Mäßige Brise, mäßiger Wind.
» Wind bewegt Zweige und dünnere Äste, hebt Staub und loses Papier.
» Geschwindigkeit: 20–27 km/h = 5,5–7,4 m/s
Windwiderstandsklasse 2:
Die Markise darf bis maximal Windstärke 5 ausgefahren bleiben.
» Definition nach Beaufort: Frische Brise, frischer Wind.
» Kleine Laubbäume beginnen zu schwanken, Schaumkronen auf Seen.
» Geschwindigkeit: 28–37 km/h = 7,5–10,4 m/s
Windwiderstandsklasse 3:
Die Markise darf bis maximal Windstärke 6 ausgefahren bleiben.
» Definition nach Beaufort: Starker Wind.
» Starke Äste schwanken, Regenschirme sind nur schwer zu halten,
Telegrafenleitungen pfeifen im Wind.
» Geschwindigkeit: 38–48 km/h = 10,5–13,4 m/s
Wichtiger Hinweis zur Windwiderstandsklasse 3
Führende Hersteller von Markisen, unter anderem auch Reflexa, haben sich nach
reiflicher Überlegung dafür entschieden, die Windwiderstandsklasse 3 nicht zu
berück sichtigen.
Mit Sicherheit wird es am europäischen Markt viele Hersteller geben, die mit
Windwiderstandsklasse 3 werben. Allerdings glauben wir, dass die Windwider
standsklasse 3 (Windstärke 6) nicht als Werkzeug der Werbung missbraucht
werden darf, da hier exorbitant hohe Kräfte auftreten, bei denen erhebliche
Gefahren für Personen bestehen und Schäden an Objekten, an welchen die
Markisen befestigt werden, nicht ausgeschlossen werden können.