Umweltschutz
Ihr Soundprozessor enthält bestimmte
elektronische Teile, die unter die Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte fallen.
Tragen Sie dazu bei, unsere Umwelt zu
schützen, indem Sie den Soundprozessor
und die Batterien nicht über den
unsortierten Hausmüll entsorgen. Bitte
führen Sie Ihren Soundprozessor
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
vor Ort dem Recycling-Kreislauf zu.
Verriegelbares Standard-
Batteriemodul
Beachten Sie die vom Hersteller
empfohlenen Betriebsbedingungen
für die Einwegbatterien des
Soundprozessors.
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Zertifizierung und
angewandte Standards
Ihr Gerät entspricht den wesentlichen
Bestimmungen des Anhangs 1 der Richtlinie
90/385/EWG des Rates zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
aktive implantierbare medizinische Geräte
gemäß dem Konformitätsbewertungsverfahren
in Anhang 2 (EG-Konformitätserklärung
[vollständiges Qualitätssicherungssystem]).
Die Genehmigung zum Anbringen der
CE-Kennzeichnung wurde 2015 erteilt.
Es entspricht außerdem den wesentlichen
Voraussetzungen der Richtlinie 2014/53/EG
über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen und die
gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität,
Anhang II (Konformitätsbewertungsverfahren).
Die Konformitätserklärung finden Sie unter
www.cochlear.com/wps/wcm/connect/intl/
about/company-information/declaration-of-
conformity
Geräteklassifikation
Ihr Soundprozessor gehört zum Gerätetyp B
mit interner Stromversorgung, entsprechend
dem internationalen Standard IEC 60601-
1:2005/A1:2012, Medizinische elektrische
Geräte – Teil 1: Allgemeine Festlegungen für
die Sicherheit einschließlich der
wesentlichen Leistungsmerkmale.