Umweltschutz
Ihr Soundprozessor enthält bestimmte elektronische Teile, die
unter die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte fallen.
Tragen Sie dazu bei, unsere Umwelt zu schützen, indem
Sie den Soundprozessor und die Batterien nicht über den
unsortierten Hausmüll entsorgen. Bitte führen Sie Ihren
Soundprozessor entsprechend den lokalen gesetzlichen
Vorschriften dem Recycling zu.
Geräteklassifikation
und Konformität
Ihr Soundprozessor ist ein Gerät vom Typ B mit interner
Stromversorgung gemäß der internationalen Norm
IEC 60601-1:2005/A1:2012 für medizinische elektrische
Geräte – Teil 1: Allgemeine Festlegungen für die Sicherheit
einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale.
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Cochlear™ Osia
2 Soundprozessor-Set Benutzerhandbuch
®
Dieses Gerät erfüllt Teil 15 der US-amerikanischen
FCC-Bestimmungen (Federal Communications Commission)
sowie RSS-210 der kanadischen ISED (Innovation, Science
and Economic Development). Sein Betrieb unterliegt den
folgenden beiden Bedingungen:
•
Dieses Gerät verursacht keine schädlichen Störungen.
•
Das Gerät muss allen Störungen, denen es ausgesetzt
ist, standhalten, auch Störungen, die zu unerwünschter
Funktion führen.
Änderungen oder Modifikationen an diesem Gerät, die nicht
ausdrücklich von Cochlear Limited genehmigt sind, können
zum Erlöschen der FCC-Genehmigung für den Betrieb dieses
Gerätes führen.
In Tests wurde nachgewiesen, dass es sich bei diesem
Gerät um ein digitales Gerät der Klasse B gemäß Teil 15 der
FCC-Bestimmungen handelt. Die dort festgelegten
Grenzwerte gewährleisten einen angemessenen Schutz vor
schädlichen Störungen in Wohnumgebungen.
Dieses Gerät erzeugt und nutzt Funkenergie und kann
Funkenergie abstrahlen. Bei nicht bestimmungsgemäßer
Installation und Verwendung kann es Störungen verursachen,
die die Funkkommunikation behindern. Es kann jedoch nicht
garantiert werden, dass es bei einer bestimmten Anlage nicht
zu Störungen kommt.
© Cochlear Limited, 2022
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