1.4
Informationen zum R1234ze
Dieses Produkt ist mit dem Kältemittel R1234ze(E) ausgestattet, das aufgrund seines geringen Treibhauspotenzials
(GWP) nur minimale Auswirkungen auf die Umwelt hat. Das Kältemittel R1234ze(E) wird gemäß der EU -Richtlinie 2014/68
EU als nicht gefährlicher Stoff der Gruppe 2 eingestuft, da es bei normaler Umgebungstemperatur nicht entflammbar und
nicht toxisch ist. Aus diesem Grund sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen für Lagerung, Transport und
Handhabung erforderlich.
Daikin Applied Europe SpA-Produkte entsprechen den geltenden europäischen Richtlinien und beziehen sich für das
Gerätedesign auf den Produktstandard EN378:2016 und den Industriestandard ISO5149. Die Genehmigung der örtlichen
Behörden sollte unter Bezugnahme auf die Europäische Norm EN378 und/oder ISO 5149 überprüft werden (R1234ze(E)
wird als A2L - leicht entzündliches Gas - eingestuft).
1.5
Installationssicherheit
Alle EWWD(H/S) DZ-Maschinen werden nach den wichtigsten europäischen Richtlinien (Maschinenrichtlinie,
Niederspannungsrichtlinie, Elektromagnetische Verträglichkeitsrichtlinie für PED-Druckgeräte) gebaut, sorgen Sie dafür,
dass Sie auch die Konformitätserklärung mit den Richtlinien zusammen mit der Dokumentation erhalten.
Vor der Installation und Inbetriebnahme der Maschine müssen die an dieser Tätigkeit beteiligten Personen die für die
Durchführung dieser Aufgaben notwendigen Informationen erworben haben und sämtliche in diesem Buch enthaltenen
Informationen anwenden.
Der Zugang zum Gerät ist für nicht unbefugtes und/oder ungeschultes Personal untersagt.
Schützen Sie das Bedienpersonal immer mit persönlicher Schutzausrüstung, die für die durchzuführenden Aufgaben
geeignet ist. Häufig verwendete persönliche Ausrüstung: Schutzhelm, Schutzbrille, Handschuhe, Ko pfhörer,
Sicherheitsschuhe. Zusätzliche individuelle und Gruppenschutzausrüstung sollten nach einer angemessenen Analyse der
spezifischen Risiken im relevanten Bereich nach den durchzuführenden Tätigkeiten eingesetzt werden.
Der Kühler muss im Freien oder im Maschinenraum installiert werden (Standortklassifizierung III).
Um die Standortklassifizierung III zu gewährleisten, muss eine mechanische Entlüftung des Sekundärkreises (der
Sekundärkreise) installiert werden.
Lokale Bauvorschriften und Sicherheitsstandards müssen eingehalten werden; In Ermangelung lokaler Vorschriften und
Normen wird auf EN 378-3:2016 verwiesen.
Im Abschnitt „Zusätzliche Richtlinien für die sichere Verwendung von R1234ze(E)" werden zusätzliche Informationen zur
Verfügung gestellt, die zu den Anforderungen von Sicherheitsnormen und Bauvorschriften hinzugefügt werden sollten.
1.5.1
Zusätzliche Richtlinien für die sichere Verwendung von R1234ze(E) für Geräte im Freien
Kühlsysteme, die sich im Freien befinden, müssen so positioniert sein, dass ein Austreten von Kältemittel in ein Gebäude
oder eine Gefährdung von Personen und Sachanlagen verhindert wird.
Das Kältemittel darf im Falle einer Leckage nicht in eine Belüftungsöffnung für Frischluft, eine Türöffnung, eine Falltür ode r
eine ähnliche Öffnung strömen können. Wenn ein Unterstand für Kältegeräte im Freien vorgesehen ist, muss er eine
natürliche oder Zwangsbelüftung haben.
Bei Kälteanlagen, die im Freien an einem Ort installiert sind, an dem die Freisetzung von Kältemittel z. B. unterirdisch
stagnieren kann, muss die Anlage den Anforderungen für die Gaserkennung und Belüftung von Maschinenräumen
entsprechen.
1.5.2
Zusätzliche Richtlinien für die sichere Verwendung von R1234ze(E) für Geräte im Maschinenraum
Wenn ein Maschinenraum für den Standort der Kühlanlage gewählt wird, muss er den Anforderungen örtlicher und
nationaler Vorschriften entsprechen. Die folgenden Anforderungen (gemäß EN 378-3:2016) können für die Beurteilung
verwendet werden.
•
Eine Risikoanalyse auf der Grundlage des Sicherheitskonzepts für das Kühlsystem (wie vom Hersteller
festgelegt und einschließlich der Lade- und Sicherheitsklassifizierung des verwendeten Kältemittels) muss
Physikalische Eigenschaften des Kältemittels R1234ze(E)
Sicherheitsklasse
PED-Flüssigkeitsgruppe
Praktische Grenze (kg/m
3
ATEL/ODL (kg/m
)
3
LFL (kg/m
)@ 60 °C
Dampfdichte bei 25 °C, 101,3 kPa (kg/m
Molekulare Masse
Normaler Siedepunkt (°C)
GWP (100 Jahre ITH)
GWP (ARS 100 Jahre ITH)
Selbstentzündungstemperatur (°C)
A2L
2
3
)
0,061
0,28
0,303
3
)
4,66
114,0
-19
7
<1
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