Bedienungsanleitung OptiCal
C.4
Einhaltung von RoHS2
Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011
Durch die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten (RoHS) unterliegen die europäischen Hersteller von elektrischen und elektronischen
Geräten neuen Vorschriften. um die negativen Auswirkungen von elektronischen Geräten auf die Umwelt
zu reduzieren.
Gemäß der Richtlinie 2002/95/EG fallen die Produkte von Michell Instruments unter die Kategorie 9,
Regelungs- und Überwachungs-Ausrüstungsgegenstände. Produkte der Kategorie 9 sind nach der
Richtlinie 2002/95/EG von der Einhaltung ihrer Vorgaben ausgenommen.
Michell Instruments beachtet jedoch bei der sorgfältigen Auslegung aller seiner Produkte die Forderungen
dieser Richtlinie und hält sie, wo immer es möglich ist, auch ein. Alle künftigen Produkte werden unter
ausschließlicher Verwendung konformer Materialien hergestellt. Ferner unternimmt Michell nach Möglichkeit
aktive Schritte zur Beseitigung nicht-konformer Materialien und Bestandteile aus bestehenden Produkten.
Derzeit kommt keines der nicht-konformen Materialien in einem Produkt von Michell Instruments vor.
Die neue Richtlinie 2011/65/EU (RoHS2) ist am 21. Juli 2011 in Kraft getreten und fordert von allen
Mitgliedsstaaten, diese Bestimmungen bis zum 2. Januar 2013 in nationales Recht umzusetzen.
Gemäß den Bestimmungen der RoHS2 EU-Richtlinie 2011/65/EU (Artikel 3, [24]) werden Regelungs- und
Überwachung-Ausrüstungsgegenstände als „Überwachungs- und Regelungsgeräte, die ausschließlich für
den industriellen und professionellen Einsatz ausgelegt sind" spezifi ziert.
Die RoHS2-EU-Richtlinie 2011/65/EU legt als Stichtag für die Konformität aller Regelungs- und
Überwachungs-Ausrüstungsgegenstände, die in den EU-Markt verkauft werden, den 22. Juli 2017 fest.
Durch umsichtige Entwicklung aller Produkte verfolgt Michell Instruments nach wie vor das Ziel, die
Forderungen der Richtlinien in kürzester Zeit einzuhalten und strebt an, die Menge der nicht-konformen
Materialien unter 0,1% des Gesamtgewicht eines Produktes zu halten. Michell Instruments setzt weiterhin
die Überwachung von Zulieferern und Rohstoffquellen fort, damit die Konformität der gelieferten Waren
gesichert bleibt.
Januar 2013
C.5
Gewährleistung
Falls nichts anderes vereinbart worden ist, gewährleistet der Anbieter über einen Zeitraum von 12
Monaten nach dem Lieferdatum, dass sämtliche Produkte und all ihre Bestandteile frei von Mängeln
in der Konzeption, der Verarbeitung, der Konstruktion oder den Materialien sind.
Der Anbieter garantiert, dass die unter dieser Vereinbarung auszuführenden Dienstleistungen unter
Anwendung angemessener Fachkenntnisse und Sorgfalt erfolgen.
Falls nicht anderweitig aufgeführt, sind sämtliche gesetzesmäßig oder anderweitig dargelegten oder
implizite Gewährleistungen hiermit für die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Produkte und
Dienstleistungen ausgeschlossen.
Sämtliche Garantiedienstleistungen erfolgen auf Basis der Zurücksendung der Artikel zur Zentralstelle.
Die Transportkosten für die Rückgabe bei Garantieansprüchen werden vom Käufer getragen.
Michell Instruments
ANHANG C
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