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5. BRENNSTOFF

Kaminöfen dürfen nur mit Brennstoffen betrieben werden, die der 1. BlmSchV. ent-
sprechen. Für Kaminöfen sind nur Scheithölzer (empfohlene Restfeuchte 20 % oder
weniger) oder Holzpresslinge nach DIN 51731 zulässig. Übrigens: Ein Messgerät
zur Bestimmung der Feuchte von Scheitholz kostet nicht viel und macht sich schnell
bezahlt.
Es dürfen keine anderen Brennstoffe verwendet werden!
Nicht zulässig ist demnach auch das Verbrennen von:
• lackiertem oder kunststoffbeschichtetem Holz
• Spanplatten oder Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde
• Holz, das von Europaletten stammt
• Abfallen, Haus-, Kleidermüll
• Papier, Papierbriketts, Kartonagen
• Kohle, Kohlebriketts, Braunkohle
• feuchtem Holz (Restfeuchte über 25 %)
• Kunststoffen/Schaumstoffen jeglicher Art
• festen oder flüssigen, holzfremden Werkstoffen
Es ist untersagt, diese und andere nicht geeignete Materialien in Ihrem Kaminofen zu
verbrennen. Bei Verbrennung von anderen Materialien als den zulässigen Brennstoffen
Scheitholz oder Holzbriketts nach DIN 51731 kann es zur Bildung schädlicher Abgase
und zu Störungen des Verbrennungsablaufes bis hin zu Verpuffungen kommen.
Wird der Kaminofen mit nicht zugelassenen Brennstoffen betrieben, erlischt die
Garantie!
Verwenden Sie zum Anheizen kleinstückiges Holz. Benutzen Sie als Brennholz nur
gespaltenes Holz, das an seiner dicksten Stelle nicht dicker als ca. 8 cm ist. Die optimale
Lange beträgt ca. 25 cm. Bitte nicht zu viel Holz auflegen, lieber mehrmals kleinere
Holzmengen auflegen. Beim Nachlegen darf die Glut nicht vollständig verdeckt
werden.
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