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Verbrennungsluft - Spartherm Odin Montage- Und Betriebsanleitung

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2.6 VERBRENNUNGSLUFT

Sämtliche Öffnungen in der Verkleidung sind stets offen zu halten.
In der Regel wird bei Kaminöfen die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum genom-
men. Bei dieser Art der Luftzufuhr bleibt der Verbrennungsluftanschluss des Odin
einfach offen.
Achtung: Es ist sicherzustellen, dass der Aufstellraum ausreichend mit Frischluft ver-
sorgt wird. Näheres finden Sie in der länderspezifischen FeuVO, DIN 18896
oder den Fachregeln der TROL.
Die Frischluftversorgung ist vom Monteur und dem Betreiber zu überprüfen. Bei
Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Raum oder in einem Luftverbund ist für ausrei-
chend Verbrennungsluft zu sorgen.
Bei abgedichteten Fenstern und Türen (z.B. in Verbindung mit Energiesparmaßnah-
men) kann es sein, dass die Frischluftzufuhr nicht ausreichend gewährleistet wird.
Dadurch kann das Zugverhalten des Ofens beeinträchtigt werden. Ggf. muss dann für
eine zusätzliche Frischluftzufuhr gesorgt werden.
Der gleichzeitige Betrieb einer Abluftanlage (z.B. Dunstabzugshaube, etc.) im selben
Raum oder im Luftverbund mit dem Ofen ist wegen Rauch- oder Abgasaustritt in den
Aufstellraum (trotz geschlossener Feuerraumtür) nur mit geeigneten Sicherheitsmaß-
nahmen zulässig!
Separater Verbrennungsluftanschluss
Soll der Ofen mit einer separaten Verbrennungsluftleitung versorgt werden, ist diese an
den bodenseitigen Verbrennungsluftanschluss (Ø 100 mm) anzuschließen.
Beim Anschluss des Verbrennungsluftstutzens wird die Verbrennungsluft von außen
oder aus anderen Räumen (nicht Heizungskeller) zugeführt.
Um eine ausreichende Luftzufuhr zu gewährleisten, sollte die Verbrennungsluftleitung
in wenigen Biegungen verlaufen und nicht länger als 5 m sein.
Die Verbrennungsluftöffnungen und –leitungen dürfen nicht verschlossen oder zuge-
stellt werden, sofern nicht durch besondere Sicherheitseinrichtungen sichergestellt ist,
dass die Feuerstätte nur bei geöffnetem Verschluss betrieben werden kann.
Der Querschnitt darf nicht durch einen Verschluss oder durch ein Gitter verengt werden.
Nach den Vorschriften sind Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit mehr als zwei
Vollgeschossen, die Brandschutzwände überbrücken, so herzustellen, dass Feuer und
Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können.
Landesspezifische- und örtliche Brandschutzbestimmungen sind zu beachten!
Hinweis: Bei dem externen Verbrennungsluftanschluss, handelt es sich nicht um einen
raumluftunabhängigen Anschluss.
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